Am 7. September 2026 hielt Rechtsanwältin Katja Eva Spies beim Automobilclub Höchst erneut einen Vortrag zu aktuellen Entwicklungen im Verkehrsrecht.
Im Mittelpunkt standen diesmal wichtige gesetzliche Neuerungen und aktuelle Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahre. Ziel des Vortrags war es, die teilweise komplexen Änderungen im Verkehrsrecht verständlich und anhand konkreter Beispiele aus dem Alltag darzustellen.
Gerade das Verkehrsrecht ist ständig in Bewegung. Neue gesetzliche Regelungen, technische Entwicklungen bei Fahrzeugen und aktuelle Entscheidungen der Gerichte führen dazu, dass sich auch für erfahrene Autofahrer immer wieder Änderungen ergeben.
Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: sechs statt drei Monate
Eine der aktuellsten Änderungen betrifft die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Viele Autofahrer kennen noch die frühere Faustregel, wonach ein Verkehrsverstoß nach drei Monaten verjährt sein könne, wenn bis dahin keine entsprechende verjährungsunterbrechende Maßnahme erfolgt ist.
Seit dem 1. Juli 2026 hat sich diese Rechtslage geändert. Für die klassischen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz beträgt die Verfolgungsverjährung nun grundsätzlich sechs Monate.
Dies betrifft beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder die verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt.
Für die Behörden bedeutet dies insbesondere bei der Fahrerermittlung deutlich mehr Zeit.
Allerdings kann auch die neue sechsmonatige Frist durch bestimmte behördliche Maßnahmen unterbrochen werden. Deshalb lässt sich die Frage der Verjährung nicht allein dadurch beantworten, dass vom Tattag an sechs Monate im Kalender abgezählt werden. Maßgeblich ist vielmehr, welche Maßnahmen im konkreten Verfahren zwischenzeitlich getroffen wurden.
Höhere Bußgelder und strengere Sanktionen
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags waren die seit November 2021 geltenden Änderungen des Bußgeldkatalogs.
Insbesondere Geschwindigkeitsverstöße sind deutlich teurer geworden.
Bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts drohen neben einem Bußgeld auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann zusätzlich ein Fahrverbot hinzukommen.
Auch Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse werden inzwischen erheblich sanktioniert.
Wer bei stockendem Verkehr oder Stau keine Rettungsgasse bildet, muss regelmäßig mit einem erheblichen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen.
Dabei gilt die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nicht erst dann, wenn sich bereits ein Rettungsfahrzeug nähert. Sie ist vielmehr bereits bei stockendem Verkehr zu bilden.
Ein weiterer wichtiger Hinweis für Betroffene: Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Gerade bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, ob rechtliche Einwendungen bestehen.
Falschparken kann Auswirkungen auf die eigene Unfallhaftung haben
Besonderes Interesse fand eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2026.
In dem dort entschiedenen Fall war ein Fahrzeug auf einem Parkplatz so abgestellt worden, dass eine vorgesehene Durchfahrt zwischen zwei Parkreihen blockiert wurde.
Eine andere Verkehrsteilnehmerin musste deshalb ein längeres Rückwärtsmanöver durchführen und kollidierte dabei mit dem abgestellten Fahrzeug.
Obwohl sich das geparkte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt überhaupt nicht bewegte, nahm das Gericht eine Mithaftung der Halterin des falsch abgestellten Fahrzeugs in Höhe von 20 Prozent an.
Die Begründung: Durch das verkehrsbehindernde Abstellen des Fahrzeugs war eine zusätzliche Gefahrenlage geschaffen worden, die sich letztlich im Unfallgeschehen verwirklicht hatte.
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Falschparker bei einem Unfall automatisch mit 20 Prozent haften.
Entscheidend bleibt stets der konkrete Einzelfall. Das falsche Abstellen des Fahrzeugs muss gerade für die Entstehung oder den Ablauf des Unfalls mitursächlich gewesen sein.
Die Entscheidung zeigt jedoch anschaulich, dass ein Verkehrsverstoß nicht nur ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich ziehen kann. Unter Umständen kann er auch Auswirkungen auf die Regulierung eines späteren Unfallschadens haben.
Cannabis im Straßenverkehr: neuer THC-Grenzwert
Auch die Änderungen beim Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr waren Gegenstand des Vortrags.
Seit 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet und ein Kraftfahrzeug führt, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.
Dabei ist besonders wichtig, dass der Grenzwert nicht mit einer sicheren Fahrtüchtigkeitsgrenze verwechselt werden darf.
Auch unterhalb dieses Wertes können bei entsprechenden Ausfallerscheinungen strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Besonders strenge Regelungen gelten zudem für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.
Auch die Kombination von Cannabis und Alkohol wird deutlich strenger sanktioniert.
Für Autofahrer besteht gerade bei Cannabis eine besondere Schwierigkeit darin, dass sich der Abbau von THC im Körper nicht so einfach berechnen lässt. Die Dauer hängt unter anderem von Konsummenge, Konsumhäufigkeit und individuellen körperlichen Voraussetzungen ab.
Pauschale Aussagen dazu, nach wie vielen Stunden nach einem Cannabiskonsum wieder bedenkenlos gefahren werden könne, sind deshalb problematisch.
Blitzer-App des Beifahrers ist kein sicherer Ausweg
Für Interesse sorgte auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Nutzung von Blitzer-Apps.
Im entschiedenen Fall lief die Blitzer-App nicht auf dem Smartphone des Fahrers, sondern auf dem Mobiltelefon seiner Beifahrerin.
Der Fahrer wusste jedoch von der Nutzung und machte sich die Warnungen zunutze.
Das Gericht stellte klar, dass sich das gesetzliche Verbot nicht dadurch umgehen lässt, dass die App auf dem Smartphone eines anderen Fahrzeuginsassen betrieben wird.
Entscheidend ist, ob der Fahrer die Warnfunktion bewusst für seine Fahrt nutzt.
Die einfache Regel lautet daher:
Eine Blitzer-App wird nicht dadurch erlaubt, dass sie vom Beifahrer bedient wird.
Neue Regeln für Winterreifen
Auch bei Winterreifen hat sich in den vergangenen Jahren etwas geändert.
Seit dem 1. Oktober 2024 genügt die früher verbreitete Kennzeichnung „M+S“ allein nicht mehr, um einen Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen als geeigneten Winterreifen zu verwenden.
Erforderlich ist grundsätzlich das sogenannte Alpine-Symbol, also das Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
Dabei besteht in Deutschland weiterhin keine starre Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum.
Die bekannte Faustformel „von Oktober bis Ostern“ ist keine gesetzliche Regelung.
Entscheidend sind vielmehr die konkreten Straßenverhältnisse. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen entsprechend geeignete Reifen verwendet werden.
Mehr Möglichkeiten für Tempo 30
Auch die Reformen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrs-Ordnung aus dem Jahr 2024 waren Thema des Abends.
Städte und Gemeinden haben seitdem in bestimmten Bereichen mehr Möglichkeiten erhalten, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anzuordnen.
Dies betrifft beispielsweise stark frequentierte Schulwege, Spielplätze, Fußgängerüberwege und weitere sensible Bereiche.
Auch kürzere Lücken zwischen bereits bestehenden Tempo-30-Strecken können unter bestimmten Voraussetzungen leichter geschlossen werden.
Gerade im innerstädtischen Verkehr werden Autofahrer daher künftig mit weiteren Veränderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechnen müssen.
Moderne Fahrzeuge: Assistenzsysteme und „Blackbox“
Nicht nur die Gesetze verändern sich – auch die Fahrzeuge selbst werden zunehmend Teil des Verkehrsrechts.
Seit dem 7. Juli 2024 gelten aufgrund europäischer Vorgaben für neu zugelassene Fahrzeuge zusätzliche Anforderungen an verschiedene Fahrerassistenzsysteme.
Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsassistenten, Müdigkeitswarnsysteme, Spurhalte- und Notbremsassistenten sowie weitere technische Sicherheitssysteme.
Besonders interessant ist dabei der sogenannte Event Data Recorder, häufig als „Blackbox“ bezeichnet.
Dieser kann bestimmte technische Fahrzeugdaten im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem Unfall speichern.
Solche Daten können künftig eine immer größere Rolle bei der Rekonstruktion von Verkehrsunfällen spielen.
Neben klassischen Beweismitteln wie Zeugenaussagen, Unfallspuren und Sachverständigengutachten können dadurch zunehmend auch die vom Fahrzeug selbst gespeicherten Daten Bedeutung für die Klärung des Unfallhergangs erlangen.
Digitaler Fahrzeugschein
Zum Abschluss des Vortrags ging es um die zunehmende Digitalisierung im Straßenverkehr.
Seit dem 6. November 2025 besteht in Deutschland die Möglichkeit, die Zulassungsbescheinigung Teil I als offiziellen digitalen Fahrzeugschein in der i-Kfz-App mitzuführen.
Innerhalb Deutschlands kann damit die gesetzliche Mitführungspflicht erfüllt werden.
Ein einfaches Foto des Papierfahrzeugscheins auf dem Smartphone ist damit allerdings nicht gleichzusetzen.
Für Fahrten ins Ausland sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I weiterhin in Papierform mitgeführt werden.
Auch beim Führerschein schreitet die Digitalisierung weiter voran. Gleichzeitig läuft weiterhin der gesetzlich vorgeschriebene stufenweise Umtausch älterer Führerscheindokumente.
Verkehrsrecht bleibt dynamisch
Der Vortrag beim Automobilclub Höchst zeigte erneut, wie stark sich das Verkehrsrecht innerhalb weniger Jahre verändert hat.
Neben klassischen Fragen zu Geschwindigkeit, Bußgeld und Fahrverbot spielen zunehmend neue Themen eine Rolle: Cannabis im Straßenverkehr, digitale Dokumente, technische Fahrzeugdaten, Fahrerassistenzsysteme und neue Formen der Verkehrsüberwachung.
Auch aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, dass selbst alltägliche Situationen – etwa das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Parkplatz – unerwartete haftungsrechtliche Folgen haben können.
Der regelmäßige Austausch mit den Mitgliedern des Automobilclubs Höchst bietet daher eine gute Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen nicht nur juristisch einzuordnen, sondern vor allem verständlich und anhand konkreter Situationen aus dem Straßenverkehr zu erläutern.
Rechtsanwältin Katja Eva Spies bedankte sich beim Automobilclub Höchst und den anwesenden Mitgliedern für den interessierten Austausch und die zahlreichen Fragen im Anschluss an den Vortrag.
Stand des Beitrags: September 2026