Skip to main content

Wir sind umgezogen! Leverkuser Str. 20, 65929 Frankfurt am Main

Anwalt Familienrecht Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main

Schwerpunkte

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen in Ehen, Familien, Verwandtschaften und Lebenspartnerschaften werden im Familienrecht festgehalten. Auch die gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft sind im Familienrecht geregelt. In Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht empfiehlt es sich einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht bzw. einen Rechtsanwalt vor Ort in Frankfurt am Main einzuschalten.

TEIL 1 FAMILIENRECHT: DAS EHERECHT

Innerhalb dem Gebiet des Familienrechts sind Bestimmungen zur Eheschließung geregelt. Aspekte sind dabei das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht, allgemeine Rechtswirkungen von Ehen und die Durchführung und Folgen einer Scheidung. Diese werden im Familienrecht festgehalten, ein kompetenter Rechtsanwalt wird zwingend bei solchen Streitigkeiten empfohlen. Beispielsweise regelt das Eherecht auch den Versorgungsausgleich bei Scheidungen und die Unterhaltspflichten. Beim Eherecht als Teil des Familienrecht gibt es viele Voraussetzungen und Gesetze, die Lebenspartner wissen und in ihre Entscheidung mit einfließen lassen sollten.

Vor der Eheschließung ist eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte es bei Scheidungen zu gerichtlichen Verfahren kommen, ist die Rechtsanwaltskanzlei Spies aus Frankfurt am Main eine kompetente und erfahrene Adresse für einen guten Rechtsanwalt. Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten in Frankfurt am Main beraten und vor Gericht persönlich vertreten. Die Anwälte engagieren sich für Ihr Recht und setzen sich für sie vor Ort ein.

TEIL 2 FAMILIENRECHT: DAS KINDSCHAFTS­RECHT

Zwischen Eltern und Kindern bestehen Rechte und Pflichten. Diese sind im Kindschaftsrecht, welches zum Familienrecht gehört, geregelt. Auch rechtliche Bestimmungen bei Adoptionen und zur Unterhaltspflicht sind im wichtigen Rechtsgebiet des Familienrecht zusammengefasst. Bei Fragen zur Abstammung, Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsfeststellung kann das Familienrecht ebenfalls zu Grunde gelegt werden. Regelungen zu diesem Thema wurden darin festgelegt, ein Rechtsanwalt kann Ihnen hier sehr gut weiterhelfen. Unser Anwalt für Familienrecht berät Sie in Frankfurt am Main zu allen Themen des Familienrechts.

FRAGEN ZUM FAMILIENRECHT

Egal ob es um Ehen, Familien, Kinder und Verwandte geht, im Familienrecht kommt es aus den verschiedensten Gründen zu Konflikten, die oft vor dem Familienrichter enden und eine gerichtliche Vertretung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. einem Anwalt für Familienrecht benötigen. Gerichtsverfahren sind in diesem Bereich für alle Beteiligten nervenaufreibend und kostspielig. Gerade wenn Kinder betroffen sind, belastet ein Streit vor Gericht die Familie. Aus diesem Grund ist sehr wichtig einen einfühlsamen Rechtsanwalt zu haben.

UMFASSENDE BERATUNG IM FAMILIENRECHT DURCH UNSERE RECHTSANWÄLTE

Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte frühzeitig die Beratung eines fachkundigen Anwalts für Familienrecht in Anspruch genommen werden. Das Familienrecht ist so komplex, dass eine Rechtsberatung in Frankfurt am Main empfehlenswert ist. Schließlich ist jeder Fall im Familienrecht individuell und erfordert tiefgründiges Fachwissen und Fingerspitzengefühl des Rechtsanwalts. Die Hilfe eines Anwalts ist unerlässlich. Die Rechtsanwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte greift im Familienrecht auf jahrelange Erfahrung zurück. Mandanten befinden sich in guten Händen und können auf das umfangreiche Fachwissen der Experten der Kanzlei aus Frankfurt am Main zurückgreifen.

UNTERSTÜTZUNG IM FAMILIENRECHT DURCH UNSEREN ANWALT

Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie bei Ihrem Fall und stehen Ihnen zur Seite. Unser Anwalt ist gut ausgebildet und kennt alle Facetten im Familienrecht. Ein Anwalt muss für den Mandanten immer erreichbar sein und sich in die Lage des Mandanten verstehen. Dies ist gerade im Familienrecht für einen Anwalt sehr wichtig und darauf legen wir bei der Anwalt Suche auch großen Wert. Unsere Rechtsanwälte arbeiten alle in unserem Büro in Frankfurt am Main und kümmern sich um die Region Frankfurt am Main mit Viel Herz und Fachwissen. Bei uns erhalten Sie im Familienrecht durch unseren Anwalt die bestmögliche Betreuung, die ein Rechtsanwalt Ihnen im Familienrecht geben kann. Vor Ort, in Frankfurt am Main, kümmert sich unser Rechtsanwalt, um Ihre Angelegenheit im Familienrecht. Unsere Rechtsanwälte verfügen über die nötige Erfahrung und das Fachwissen im Familienrecht.

EHEGATTEN­UNTERHALT

Wenn Sie Ihr Leben lang für Ihren Mann beruflich zurückgesteckt haben, die Kinder erzogen, die Wäsche gewaschen, das Haus geputzt und weitere Unannehmlichkeiten von Ihrem Mann ferngehalten haben, steht Ihnen natürlich bereits nach der Trennung ein angemessener Unterhalt zu. Wir berechnen Ihre Unterhaltsansprüche, und zwar sowohl für den Ehepartner, dem entsprechende Ansprüche zustehen, als auch für den Ehepartner, der Unterhalt zahlen muss. Die Berechnungen sind meist kompliziert, sodass diese durch einen Anwalt für Familienrecht durchgeführt werden sollten.

EHEVERTRAG

Ein Irrglaube muss zunächst ausgeräumt werden, da die meisten Eheleute denken, dass sie möglicherweise gar keinen Vertrag brauchen.

Tatsache ist, dass durch die Eheschließung automatisch die Rechtsform des Zugewinns vereinbart wird, die jedoch oftmals den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Wir informieren Sie über die Möglichkeit, Ihr zweisames Leben aktiv zu gestalten, sodass Ihre individuellen Wünsche Berücksichtigung finden können. Dies kann vor Eingang einer Ehe sein, aber auch im Nachhinein ist es möglich, Verhältnisse zu regeln. Welche Möglichkeiten Sie haben und wie diese umgesetzt werden können, stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch vor, wir erstellen entsprechende Verträge zur Vorbereitung für den Notar.

GÜTERRECHT / ZUGEWINN

Wir prüfen Ihren Ehevertrag oder beraten Sie vor der Eheschließung im Hinblick auf die Ehegemeinschaft. Es gibt verschiedene Modelle des Ehevertrags, der Bekannteste ist der Zugewinn, der von Gesetzes wegen reguliert wird.

Aber nicht für alle ist der Zugewinn ein praktikables Modell. Lassen Sie sich von den Spezialisten in der Kanzlei Spies Rechtsanwälte vor einer Eheschließung beraten, was für Ihre spezielle Situation die richtige vertragliche Grundlage ist, auch wenn man zum Zeitpunkt einer Heirat nicht an die Trennung denken möchte. Es ist wichtig, die juristischen Möglichkeiten vorher zu besprechen, damit Sie als Paar frei und sicher die eheliche Verbindung schließen können.

PATIENTEN­VERFÜGUNG

Sie wollen nicht bei einer aussichtslosen Erkrankung jahrelang im Koma liegen? Sie wollen nicht ohne Ihren aktiven Willen mit Medikamenten überhäuft werden und die Nahrungsaufnahme über Ernährungssonden Dritten überlassen? Dann müssen Sie als volljähriger einwilligungsfähiger und selbstbestimmter Bürger dafür sorgen, dass nicht ein Gericht bzw. ein Betreuer diese Entscheidungen für Sie fällt, sondern möglichst eine Ihnen nahestehende Person, der Sie vollständig vertrauen können.

Wir nehmen Ihre Bedenken ernst und werden mit Ihnen, ggf. auch mit der bereuenden Person Gespräche führen, die ggf. in einer für Sie beruhigenden Patientenverfügung enden können. Weitere Details zum Medizinrecht finden Sie hier.

SCHEIDUNG

Ein Irrglaube muss zunächst ausgeräumt werden, da die meisten Eheleute denken, dass sie möglicherweise gar keinen Vertrag brauchen.

Tatsache ist, dass durch die Eheschließung automatisch die Rechtsform des Zugewinns vereinbart wird, die jedoch oftmals den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Wir informieren Sie über die Möglichkeit, Ihr zweisames Leben aktiv zu gestalten, sodass Ihre individuellen Wünsche Berücksichtigung finden können. Dies kann vor Eingang einer Ehe sein, aber auch im Nachhinein ist es möglich, Verhältnisse zu regeln. Welche Möglichkeiten Sie haben und wie diese umgesetzt werden können, stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch vor, wir erstellen entsprechende Verträge zur Vorbereitung für den Notar.

VORSORGE­VOLLMACHT

Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihren vormals gefassten Willen aufgrund des Verlustes Ihrer Geschäftsfähigkeit ausdrücken zu können, gibt es die Möglichkeit, eine vertraute Person damit zu bevollmächtigen, dass diese in Ihrem Namen und mit Wirkung für Sie Erklärungen in Ihrem Sinne abgeben kann. Hier ist es sehr wichtig, genaueste Formulierungen einzuhalten, damit später auch Ihr Wille durchgesetzt werden kann. Sprechen Sie uns an, wir können Sie gerne beraten und vertreten.

SCHEIDUNGS­FOLGE­VEREIN­BARUNGEN / RENTEN­ANSPRÜCHE

Leider sind bei einer Scheidung auch etwaige Rentenansprüche zu sichern. Sollte Ihr Mann bzw. Ihre Frau mehr verdient haben als Sie, so steht Ihnen von Gesetzes wegen ein Teil des Rentenanspruchs Ihres Ehepartners zu. Wir veranlassen den Rentenausgleich nebst ordnungsgemäßer Berechnung.

ZUGEWINN

Wenn Sie keinen Ehevertrag abschließen, steht Ihre Ehe automatisch nach der Eheschließung rechtlich in der Form eines Zugewinns. Der Zugewinn bezeichnet das Vermögen, welches die Ehepaare während Ihrer gemeinsamen Ehe hinzugewinnen, und zwar von Anfang der Eheschließung bis zum Ende der Ehe.

Wie sich der Zugewinn berechnet und welche Zahlungen Sie erwarten können bzw. zahlen müssen, berechnen wir gerne für Sie, scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Kontakt

KATJA EVA SPIES