Herr Rechtsanwalt Martin Warthorst ist seit März 2026 in der Kanzlei Spies als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt.
Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe Universität Frankfurt ist er seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Verkehrs– und Strafrecht, aber ebenso im Erb- und Mietrecht.
Er bearbeitet aber auch das Reise– sowie das Asyl – und Ausländerrecht.
Aufgrund seiner 20-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in verschiedenen Kanzleien konnte Herr Rechtsanwalt Warthorst Erfahrungen in den verschiedensten Rechtsgebieten sammeln.
Aufgrund besonderen Interesses hat er 2016 die Fachanwaltslehrgänge zum Fachanwalt Verkehrsrecht besucht und die Prüfungen erfolgreich absolviert.
Dies umfasste zum einen die allgemeine Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen mit Schäden materieller, aber auch immaterieller Art, aber auch das Ordnungswidrigkeitsrecht wie auch das Versicherungsrecht.
Besonders im Bereich des Ordnungswidrigkeitsrechts konnte Herr Warthorst durch seine Kompetenz vielmals erfolgreich ein Fahrverbot abwenden.
Auch besuchte Herr Rechtsanwalt Warthorst regelmäßig Fortbildungen im Bereich des Verkehrsrechts, sodass die Entwicklung und Anwendung der aktuellen Rechtsprechung zielgerecht umgesetzt wird.
Durch seine Tätigkeit als langjähriger Pflichtverteidiger bei verschiedenen Amtsgerichten kann Herr Warthorst im Bereich des Strafrechts durch seine Erfahrung auf erfolgreiche Verteidigungsstrategien zurückgreifen und konnte hier schon erstaunliche Erfolge erzielen.
Zudem wurden auch erweiterte Kenntnisse im Bereich des Mietrechts und des Baurechts erworben.
Kerngeschäft war hier der Entwurf und die Prüfung von Mietverträgen sowie die Prüfung von Bauvorhaben und die Geltendmachung von Bauschäden und Baumängeln sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegenüber Baufirmen.
Des Weiteren verfügt Herr Rechtsanwalt Warthorst über hier tiefere Kenntnisse im Bereich des Vollstreckungsrechts im Zuge von Forderungsbeitreibungen.
Während seiner gesamten Rechtsanwaltsberufspraxis hat Herr Warthorst auch mehrfach die Tätigkeit des Notars in Form des Notarvertreters erfüllt.
Auch hier erfolgten zahlreiche Einblicke in die Entwicklung und das Entwerfen von Verträgen notarieller Art, wie Immobilienkaufverträgen, aber auch Testamente oder Patienten – oder Vorsorgevollmachten.
Hierbei wurden auch vertiefte Kenntnisse im Bereich des Erbrechts erworben, wodurch Herr Rechtsanwalt Warthorst gerne auch für erbrechtliche Beratungen und oder Beratung im Bereich der Vorsorge – sowie Betreuungsvollmachten zur Verfügung steht, welche er einfach und verständlich erläutert und auf die individuellen Bedürfnisse anpasst.