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Die Rechtsanwälte
Ihres Vetrauens.

Die Rechtsanwälte
Anwalt Strafrecht Frankfurt & Anwalt Verkehrsrecht Frankfurt
Fachanwalt Strafrecht Frankfurt & Fachanwalt Verkehrsrecht Frankfurt

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Kanzlei Spies sind alle hochqualifiziert und verfügen über teilweise jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Verkehrs-, Verkehrsstraf-, Ordnungswidrigkeiten- und Vertragsrecht, auch im Familien-, Arbeit-, Zivil-, Reise-, Erb- und Mietrecht. Frau Rechtsanwältin Katja Eva Spies als Diplom- Wirtschaftsjuristin, Fachanwältin für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwältin steht für Sie ebenso zur Verfügung wie Herr Rechtsanwalt Steffen Kurz, spezialisiert auf Miet-und Immobilienrecht sowie Vertrags- und Verkehrsrecht und Frau Rechtsanwältin Jill Aline Kircher, spezialisiert für Arbeit-, Familien-, Reise-und Erbrecht.

Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid, Unfallregulierung, Vorwurf der Unfallflucht, Körperverletzung oder zur Alkoholfahrt haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Spies Rechtsanwälte, die Ihnen nicht sowohl im Bereich des Verkehrsrechts, sondern auch in allen anderen Rechtsgebieten zur Verfügung steht.

KATJA EVA SPIES

KATJA EVA SPIES

Rechtsanwältin-, Diplom-Wirtschaftsjuristin-, Fachanwältin für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwältin
  • Studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen
  • Referendariat am Landgericht Gießen und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
  • Zusatzstudium an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Mainz mit Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjuristin
  • 1998 Zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen
  • Seit 1999 Rechtsanwältin in Frankfurt am Main
  • 2006 Zusatzqualifikation: Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • 2011 Ernennung zur ADAC Vertragsanwältin
  • Fremdsprache: Englisch
  • Seit 1.7.2011 Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte in Frankfurt am Main
  • Mitglied im deutschen Anwaltsverein und Mitglied im Frankfurter Anwaltsverein
  • Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten

Frau Rechtsanwältin Katja Eva Spies ist bereits 20 Jahre als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig. Die in dieser Zeit erlangte Berufserfahrung hat dazu geführt, dass sie und ihre Kanzlei zu den erfolgreichsten Rechtsanwaltskanzleien im Großraum Frankfurt zählen. Von Anfang an arbeitete sie unter anderem auch für den ADAC, insbesondere im Bereich des Verkehrsrechtes, des Strafrechtes und des Ordnungswidrigkeitsrechtes. Seit 2011 wurde sie aufgrund ihrer hervorragenden Qualifikation zur Syndikusanwältin des ADAC ernannt. Selbstverständlich erwarb sie auch den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht.

Gerade im Strafrechtsbereich kann Frau Rechtsanwältin Katja Eva Spies für ihre Mandanten exzellente Ergebnisse aufweisen, da sie Verfahrensfehler sofort aufdeckt und geschickte Verteidigungsstrategie entwickelt, die fast immer zum Erfolg führen. Im Unfallrecht werden Schadensersatzansprüche schnellstens bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht und eingefordert, hervorzuheben ist hier ihr Verhandlungsgeschick bei der Abwicklung von schweren Personenschäden, so dass für die Mandanten oft enorme Abfindungssummen erstritten werden können. Aber auch gerichtliche Auseinandersetzungen werden nicht gescheut, die substantiierte Darlegung der Schadens- und Schmerzensgeldansprüche erfolgt mit höchster Präzision.

So ist es auch nahe liegend, dass sie dasselbe Engagement auch bei den Mandaten einsetzt, die infolge eines Arztfehlers körperliche oder seelische Verletzungen erlitten haben.

Michael Ridder

Michael Ridder

-Rechtsanwalt-

Rechtsanwalt Michael Ridder ist als Rechtsanwalt seit 1998 als Anwalt zugelassen.

Während seiner ganzen Karriere spezialisierte sich Herr Rechtsanwalt Ridder vornehmlich auf das Miet-und Immobilienrecht sowie das Reiserecht.

Dort bildet er sich regelmäßig weiter und hat umfassende Kenntnisse über die neueste BGH Rechtsprechung in beiden Rechtsgebiete.

Zudem hat Rechtsanwalt Ridder fundierte Rechtskenntnisse im Reiserecht, da er Fluggesellschaften und ein Reisebüro nicht nur außergerichtlich, sondern auch forensisch vertrat.

Des Weiteren sammelte Erfahrungen beim ADAC Hessen Thüringen e.V. Tätig und konnte dort grundlegende Kenntnisse im Verkehrsrecht (Schadenregulierung/Ordnungswidrigkeitenverfahren) erwerben. Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit beriet er als Honorarrechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen e.V. auf dem Gebiet des Kauf- und Werkvertragsrechts (Verbraucherrecht).

Er sammelte umfangreiche Erfahrungen auf weiteren Rechtsgebieten in verschiedenen Kanzleien.
Als Syndikusrechtsanwalt für einen mittelständisches Unternehmen aus dem Fitnessbereich (100 Fitnessstudios bundesweit) waren neben dem Gesellschaftsrecht, Gewerberaummietrecht und Vertragsrecht die Kernkompetenzen.

Herr Rechtsanwalt Ridder verfügt aufgrund seiner Berufserfahrung über ein zielorientiertes Verhandlungsgeschick, stets geprägt, die Interessen des Mandanten optimal zu wahren und durchzusetzen, außergerichtlich oder forensisch.

Stefan Hohl

Stefan Hohl

Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten: Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und KI-Recht
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Referendariat beim Landgericht Frankfurt am Main, der Stadt Langenselbold sowie in einer renommierten Frankfurter Kanzlei
  • 1996 – Erfolgreicher Abschluss Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht bei dem Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
  • 1997 – Erfolgreicher Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens
  • 1997 – Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, seither als selbständiger Rechtsanwalt freiberuflich tätig
  • Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer
  • Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Fremdsprache – Englisch

Herr Rechtsanwalt Stefan Hohl ist seit Oktober 2025 als freier Mitarbeiter in der Kanzlei Spies beschäftigt.

Nach erfolgreichem Studium an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz ist er seit 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Zudem war er viele Jahre als Director HR Business Partner im Bereich Personalwesen in einem mittelständischen Unternehmen beschäftigt.

Bereits im Jahr 1996 absolvierte er im Rahmen der Referendarsausbildung erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht bei dem Deutsches Anwaltsinstitut e. V.

Im Jahr 2007 erhielt er die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Ein weitere Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Datenschutzrechts und auf dem Rechtsgebiet der Künstlichen Intelligenz.

Herr Hohl besitzt eine hohe Kommunikationsfähigkeit und Empathie. Das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt steht dabei im Vordergrund. Dabei ist es oberstes Ziel, juristische Fragestellungen des Mandanten effektiv und mit wirtschaftlichen Augenmaß zu lösen.

Martin Warthorst

Martin Warthorst

Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten: Asyl – und Ausländerrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht
  • 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main
  • 2001 Erstes juristisches Staatsexamen
  • Referendariat beim Landgericht Hanau 2003 Zweites juristisches Staatsexamen
  • 2004 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • 2016 erfolgreicher Abschluss der Fachanwaltsprüfung Verkehrsrecht
  • Vertretungsberechtigt bei allen Amts -, Landes – und Oberlandesgerichten

Herr Rechtsanwalt Martin Warthorst ist seit März 2026 in der Kanzlei Spies als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt.

Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe Universität Frankfurt ist er seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Verkehrs– und Strafrecht, aber ebenso im Erb- und Mietrecht.

Er bearbeitet aber auch das Reise– sowie das Asyl – und Ausländerrecht.

Aufgrund seiner 20-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in verschiedenen Kanzleien konnte Herr Rechtsanwalt Warthorst Erfahrungen in den verschiedensten Rechtsgebieten sammeln.

Aufgrund besonderen Interesses hat er 2016 die Fachanwaltslehrgänge zum Fachanwalt Verkehrsrecht besucht und die Prüfungen erfolgreich absolviert.

Dies umfasste zum einen die allgemeine Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen mit Schäden materieller, aber auch immaterieller Art, aber auch das Ordnungswidrigkeitsrecht wie auch das Versicherungsrecht.

Besonders im Bereich des Ordnungswidrigkeitsrechts konnte Herr Warthorst durch seine Kompetenz vielmals erfolgreich ein Fahrverbot abwenden.

Auch besuchte Herr Rechtsanwalt Warthorst regelmäßig Fortbildungen im Bereich des Verkehrsrechts, sodass die Entwicklung und Anwendung der aktuellen Rechtsprechung zielgerecht umgesetzt wird.

Durch seine Tätigkeit als langjähriger Pflichtverteidiger bei verschiedenen Amtsgerichten kann Herr Warthorst im Bereich des Strafrechts durch seine Erfahrung auf erfolgreiche Verteidigungsstrategien zurückgreifen und konnte hier schon erstaunliche Erfolge erzielen.

Zudem wurden auch erweiterte Kenntnisse im Bereich des Mietrechts und des Baurechts erworben.

Kerngeschäft war hier der Entwurf und die Prüfung von Mietverträgen sowie die Prüfung von Bauvorhaben und die Geltendmachung von Bauschäden und Baumängeln sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegenüber Baufirmen.

Des Weiteren verfügt Herr Rechtsanwalt Warthorst über hier tiefere Kenntnisse im Bereich des Vollstreckungsrechts im Zuge von Forderungsbeitreibungen.

Während seiner gesamten Rechtsanwaltsberufspraxis hat Herr Warthorst auch mehrfach die Tätigkeit des Notars in Form des Notarvertreters erfüllt.

Auch hier erfolgten zahlreiche Einblicke in die Entwicklung und das Entwerfen von Verträgen notarieller Art, wie Immobilienkaufverträgen, aber auch Testamente oder Patienten – oder Vorsorgevollmachten.

Hierbei wurden auch vertiefte Kenntnisse im Bereich des Erbrechts erworben, wodurch Herr Rechtsanwalt Warthorst gerne auch für erbrechtliche Beratungen und oder Beratung im Bereich der Vorsorge – sowie Betreuungsvollmachten zur Verfügung steht, welche er einfach und verständlich erläutert und auf die individuellen Bedürfnisse anpasst.

Selina Müller

Selina Müller

Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten: Erbrecht und Familienrecht
  • 2017 – 2023 Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 2019 Auslandssemester an der Universitetet i Bergen, Norwegen
  • 2022 Erstes juristisches Staatsexamen
  • 2023 – 2025 Referendariat beim Landgericht Darmstadt mit Stationen beim Amtsgericht
  • Darmstadt, dem Regierungspräsidium Darmstadt, einer Fachanwaltskanzlei für
  • Familien- und Erbrecht, sowie in einem renommierten Notariat
  • 2025 Zweites juristisches Staatsexamens
  • 2026 Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (April 2026)

Frau Rechtsanwältin Müller ist bei Spies Rechtsanwälte tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts. Bereits während ihres Studiums entwickelte sie ein besonderes Interesse an diesen Rechtsgebieten, das sie im Rahmen ihres Referendariats durch gezielt gewählte Stationen im Familien- und Erbrecht weiter vertiefte. Prägende praktische Einblicke gewann Frau Rechtsanwältin Müller sowohl in der Kanzlei einer Einzelanwältin als auch in einem Notariat. Dort konnte sie ihre Kenntnisse weiter ausbauen und wertvolle Erfahrungen in der Mandatsbearbeitung sammeln. Besonders schätzt sie am Familien- und Erbrecht die Verbindung juristischer und wirtschaftlicher Fragestellungen mit einem hohen Maß an persönlicher Verantwortung.

Frau Rechtsanwältin Müller berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten insbesondere bei Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie im Umgangs- und Sorgerecht. Auch im Erbrecht steht sie ihren Mandanten kompetent zur Seite und begleitet sie bei Themen wie Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erbauseinandersetzungen.
Gerade in den persönlich geprägten Bereichen des Familien- und Erbrechts ist Frau Rechtsanwältin Müller eine vertrauensvolle und einfühlsame Ansprechpartnerin. Die emotionale Komponente der Beratung ist ihr dabei besonders wichtig. Zugleich legt sie großen Wert auf eine professionelle, strukturierte und lösungsorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Mandats. Ihr Anliegen ist es, ihre Mandanten nicht nur menschlich verständnisvoll zu begleiten, sondern ihre Interessen jederzeit auch mit der gebotenen Klarheit, Sorgfalt und fachlichen Präzision zu vertreten.

Jill Aline Kircher

Jill Aline Kircher

Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Reiserecht
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main
  • 2016 Erstes juristisches Staatsexamen
  • Referendariat am Landgericht Darmstadt mit Stationen beim Amtsgericht Dieburg, dem Regierungspräsidium Darmstadt und einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
  • 2018 Zweite Juristische Staatsprüfung
  • 2018-2019 Juristin im Bereich des Arbeitsrechts in einem namhaften Konzernunternehmen
  • Seit 2020 als angestellte Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig
  • Fremdsprache: Englisch
  • Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, im deutschen Anwaltsverein und im Frankfurter Anwaltsverein
  • Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten

Frau Rechtsanwältin Jill Aline Kircher ist als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Spies Rechtsanwälte tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere auf den Gebieten des Arbeits-, Erb-, Familien- und Reiserechts. Während ihres Studiums legte sie ihren Schwerpunkt bereits auf das Familienrecht, sodass sie hier unsere Mandanten immer kompetent berät. Ihr Referendariat am Landgericht Darmstadt absolvierte sie mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Ihr umfangreiches Wissen konnte sie im Rahmen des Referendariats in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht weiter vertiefen und mit größtem Erfolg anwenden.

Aufgrund ihres hervorragenden Verhandlungsgeschicks gelingt es Frau Rechtsanwältin Jill Aline Kircher gerade in den sensiblen Bereichen des Arbeits-, Erb- und Familienrechts immer im Sinne der Mandanten zu agieren und die bestmöglichen Ergebnisse zu erreichen. Hierbei legt sie größten Wert auf eine klare und strukturierte Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt und stellt somit sicher, dass sie unsere Mandanten bis zum Abschluss eines Rechtsstreits kompetent vertritt und auch gerichtliche Auseinandersetzungen äußerst präzise führt.

Im Arbeitsrecht vertritt Frau Rechtsanwältin Jill Aline Kircher sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern in allen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, Zeugnisangelegenheiten oder Lohnforderungen. In erbrechtlichen Angelegenheiten bietet sie eine individuelle, auf den Einzelfall abgestimmte Beratung und Vertretung ihrer Mandanten rund um das Testament, Erbauseinandersetzungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht etc. Bei familienrechtlichen Fragen zu Unterhalt und Scheidung, sowie Umgangs- und Sorgerecht steht sie ihren Mandanten als Beraterin bei und vertritt Ihre Interessen sachgerecht. Bei reiserechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Reiseveranstalter oder der Fluglinie berät sie ihre Mandanten kompetent und setzt die Ansprüche ihrer Mandanten unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung zielsicher durch.