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RENTENBEITRAG 2013 – WAS SICH BEI DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG ÄNDERT

Der Rentenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sorgt jedes Jahr für eine Menge Gesprächsstoff in der Gesellschaft. Neue Regelungen und Gesetze bringen regelmäßig Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Die Rentenkasse konnte 2012 ein Plus verzeichnen, was auf die stabile wirtschaftliche Lage zurück zu führen ist. Bundestag und Bundesrat stimmten einer Rentenbeitragssenkung zu. Im Jahr 2013 sinkt der Beitragssatz deshalb von 19,6 auf 18,9 Prozent.

DER GESETZLICH FESTGELEGTE AUTOMATISMUS

Eine Senkung des Rentenbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung kommt nicht von ungefähr. Es besteht ein Automatismus, wonach der Rentenbeitragssatz sinken muss, sobald die Rücklagen der Rentenversicherung einen bestimmten Wert übersteigen. Dieser Wert liegt bei 1,5 Monatsausgaben und stellt die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage dar. Dieser Automatismus ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch VI geregelt. Fällt die Nachhaltigkeitsrücklage hingegen auf weniger als 0,2 Prozent der monatlichen Ausgaben, folgt eine Erhöhung des Beitragssatzes.

DIE ENTLASTUNG

Insgesamt ergibt sich durch die Senkung des Rentenbeitrags 2013 eine Entlastung von rund drei Milliarden Euro jeweils für Unternehmen und Arbeitnehmer. Durch die Senkung liegen der Arbeitnehmer- sowie der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ab 2013 bei jeweils 9,45 %.

Arbeitnehmer erhalten in diesem Jahr mehr netto vom brutto. Ein Arbeitnehmer, der monatlich 2.200 Euro verdient, darf sich in der Regel über knappe acht Euro mehr freuen. Bei besser Verdienenden wird sich die Beitragssenkung allerdings kaum auswirken. Arbeitnehmer, die ein niedrigeres bis mittleres Einkommen erzielen, werden die Senkung eher spüren.

Aber nicht nur Arbeitnehmer profitieren von der Entlastung. Auch Arbeitgeber, Gemeinden, Bund und Länder zahlen weniger. Denn hier werden geringere Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung von Beschäftigten fällig. Die monatlichen Kosten sinken.

Außerdem wird der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung angepasst. Hier fällt der Beitragssatz von 26 auf 25,1 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt der Beitragssatz für Beschäftigte genauso hoch, wie in der allgemeinen Rentenversicherung. Demnach bei 9,45 %. Die Differenz in Höhe von 15,65 % tragen die Arbeitgeber.

STEUERLICHE VORTEILE

Eine weitere Änderung ergibt sich hinsichtlich der Steuer. Ab 2013 können Arbeitnehmer nicht mehr 48, sondern 52 Prozent des Arbeitnehmeranteils der gesetzlichen Rentenbeiträge steuerlich absetzen.

DIE ERWARTUNG

Durch die Senkung des Rentenbeitrags wird 2013 ein Anstieg der Konsumnachfrage erwartet. Seit 1995 ist aktuell zwar der niedrigste Stand des Rentenbeitrags erreicht, durch die jährliche Inflation ist die Entlastung aber weniger hoch.

ANHEBUNG DER REGELALTERSGRENZE

Bis im Jahr 2029 soll der Prozess zur schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze abgeschlossen sein. Dann ist das Rentenalter von 67 erreicht. 2013 wird die zweite Stufe des Prozesses erreicht. Wer im Jahr 1948 geboren wurde, muss im Jahr 2013 zwei Monate über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten, um die abschlagsfreie Rente zu erhalten.

BERATUNG DURCH EXPERTEN EMPFEHLENSWERT

Auf Beschäftigte, die aufgrund von Krankheiten früher in Rente gehen müssen, kommen einige Probleme zu. Um in Frührente gehen zu können, muss ein Anspruch vorliegen und ein Antrag gestellt werden. Wird ein Antrag abgelehnt, ist der Einspruch grundsätzlich möglich. In solchen und ähnlichen Fällen ist die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ratsam.

Die Leistungsgewährung und der Leistungsanspruch liegen häufig weit auseinander. In vielen Fällen beurteilt die Deutsche Rentenversicherung die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung als nicht erfüllt. Entscheidend ist dann eine kompetente Rechtsberatung, um beispielsweise Rentenanträge und die Kommunikation mit Behörden korrekt und zielführend anzugehen.