Kurz vor Jahresende buchen viele Verbraucher bereits die Urlaubsreise für das kommende Jahr. Reiseveranstalter locken mit günstigen Angeboten und in vielen Fällen lohnt sich die frühzeitige Buchung. Leider sind Buchungen und Reisen bei einigen Urlaubern mit Problemen verbunden. Damit die korrekte Reaktion folgen kann, ist es unerlässlich die eigenen Rechte zu kennen.
VORSICHT BEIM FORMULIEREN
Schon beim Planen einer Reise, gibt es Details, die Verbraucher beachten sollten. Angebote genau durchlesen und überprüfen. Die Angaben in Reisekatalogen beinhalten häufig Formulierungen, die versteckte Mängel erahnen lassen. Ist beispielsweise von einem „aufstrebenden Ferienort“ die Rede, heißt das meistens, dass Urlauber Kräne, Baulärm und Bagger erwarten können. Je nach dem, was der Reiseveranstalter im Angebot verspricht, haben Verbraucher bestimmte Rechte, wenn es zu Mängeln kommt.
ÄNDERUNGEN DER REISE
Häufig kam es vor, dass Reiseangebote zwischen Buchung und Reiseantritt verändert werden. Sind die Änderungen erheblich, können Reisende vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen. Schließlich wurde ein verbindliches Angebot abgegeben und vom Reisenden angenommen. Es entsteht ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Verbraucher.
ANNULLIERUNG VON FLÜGEN: DIE RECHTE FÜR VERBRAUCHER
Wenn ein Flug kurzfristig abgesagt wird, haben Reisende gegenüber der Fluggesellschaft das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Außerdem wurde in der EU-Verordnung festgelegt, dass eine Ausgleichszahlung verlangt werden darf, wenn Reisende auf Grund von Überbuchung nicht befördert werden können. Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht allerdings nur bei zwei Flugvarianten. Entweder der von einer EU-Fluggesellschaft betriebene Flug startet außerhalb der EU und hat ein europäisches Land als Ziel. Oder der Flug startet aus der EU. Ausgeschlossen sind Ausgleichszahlungen, wenn Flüge auf Grund von außergewöhnlichen Umständen annulliert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn wetterbedingte Probleme aufkommen.
RECHTE BEI VERSPÄTUNGEN VON FLÜGEN
Gründe für verspätete Flüge gibt es genug. Doch oft ist die Rechtslage unklar. Im Montrealer Übereinkommen wurden die Ansprüche für Fluggäste geregelt, die sie bei Flug-Verspätungen haben. Das Abkommen gilt beispielsweise für die USA, Japan, Europäische Union und Australien. Jede Beförderung innerhalb dieser Staaten unterliegt den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens. Entstehen Fluggästen Kosten durch Verspätungen, können sie diese gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Es gibt allerdings eine Haftungshöchstgrenze, die bei rund 4900 Euro liegt. Wird beispielsweise wegen eines verspäteten Flugs der Anschlussflug verpasst, kann ein Verspätungsschaden verlangt werden.
DER REISERÜCKTRITT
Kann eine Reise aus diversen Gründen nicht angetreten werden, haben Verbraucher generell das Recht auf Reiserücktritt. Jedoch ist der Reiserücktritt nicht kostenlos! Die Reiseveranstalter verlangen meistens Storno-Gebühren in Form einer Pauschale. Wurde eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen, muss geprüft werden, ob diese die Kosten übernimmt.
Rechtliche Beratung im Reiserecht
Neben den genannten Vorkommnissen gibt es noch viele weitere Probleme, die beim Reisen auftreten können. Beispielsweise Gepäckverlust, mangelhafte Hotelzimmer oder Lärm am Urlaubsort. Damit entstandene Kosten und Schäden rechtzeitig und korrekt reklamiert werden, ist der Rechtsbeistand empfehlenswert. Denn durch verspätete oder falsche Reklamation können die reiserechtlichen Ansprüche verfallen.
Die Anwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main ist auf das Reiserecht spezialisiert. Die fachkundigen Rechtsanwälte beraten Mandanten in allen Belangen des Reiserechts und analysieren jeden Einzelfall individuell. Um Schadenersatzansprüche, Entschädigungen oder Minderungen des Reisepreises gegebenenfalls geltend zu machen, ist schnelles und korrektes Handeln gefragt. Ist eine gerichtliche Verhandlung unvermeidlich, vertreten die Rechtsanwälte ihre Mandanten persönlich, zuverlässig und mit einem Maximum an Engagement.