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Probezeit - Anwalt Strafrecht Frankfurt - Spies Rechtsanwälte

PROBEZEIT FÜR FAHRANFÄNGER: FAKTEN UND FOLGEN BEI VERSTÖSSEN

Die Führerscheinprüfung wurde erfolgreich beendet und das erste eigene Auto steht schon bereit. Für Fahranfänger ist das eine ganz besondere Zeit. Denn nun dürfen sie endlich mit ihrem eignen PKW am Straßenverkehr teilnehmen und sind nicht mehr auf Bus und Bahn angewiesen. Jedoch sind die ersten Jahre im Straßenverkehr auch nicht ungefährlich. Fahranfängern fehlt noch die praktische Erfahrung und da kommt es häufiger zu Unfällen. Aus diesem Grund wurde die zweijährige Probezeit in Deutschland eingeführt.

Die Fakten in Deutschland

Erwirbt in Deutschland jemand die Fahrerlaubnis zum ersten Mal gilt eine zweijährige Probezeit. Diese wurde hinsichtlich der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Verkehrsgrund im öffentlichen Bereich eingeführt. Begeht ein Fahranfänger während dieser Probezeit einen schweren Verstoß muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Das gleiche gilt bei zwei weniger schweren Verstößen.

Einmalige Probezeit bei fast allen Klassen

Egal wie alt ein Verkehrsteilnehmer ist oder welchen Führerschein er erhält, die Probezeit muss immer nur einmal durchlaufen werden. Wenn also beispielsweise ein 17jähriger die Fahrerlaubnis für Klasse A1 erreicht, muss er bei späteren Klassen nicht noch einmal eine weitere Probezeit bestehen. Einzige Ausnahmen sind hier die Fahrerlaubnisse für die Klassen T, S, M und L. Diese werden auf die Probezeit nicht angerechnet.

STRAFTATEN MIT FOLGEN

Folgende Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führen während der Probezeit dazu, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird:

  • Fahren unter Einfluss von psychoaktiver Substanzen, wie Drogen, Alkohol usw.
  • Nötigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • fahrlässige Tötung
  • unterlassene Hilfeleistung
  • unerlaubtes Entfernen von Unfallorten
  • Benutzung von Fahrzeugen ohne Versicherung

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN MIT FOLGEN

  • falsches Abbiegen und Überholen
  • verbotene Beförderung von Fahrgästen
  • unerlaubtes Wenden, Rückwärtsfahren
  • Missachten der Vorfahrtsregeln
  • Fehlverhalten an Bahnübergängen, Schulbussen, Zebrastreifen, Verkehrsmitteln, Stopp-Schildern, Haltezeichen von Polizeibeamten, Ampeln
  • Geschwindigkeits-Überschreitungen
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Sicherheitsabstand nicht eingehalten
  • Beleuchtungssysteme am Fahrzeug, die nicht erlaubt sind.

Die genannten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gelten als schwere Verstöße.

RECHTLICHER BEISTAND BEI ZUWIDERHANDLUNGEN

Verkehrsteilnehmer in der Probezeit, die solche Zuwiderhandlungen begehen, sollten sich einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht Frankfurt suchen. Denn in solchen Situationen kann der Laie sich in einem Rechtsstreit kaum selbst verteidigen. Eine erfahrene Kanzlei hingegen setzt sich mit ihren Fachanwälten für das Recht ihrer Mandanten ein. Das Verkehrsrecht ist sehr komplex und umfangreich und erfordert ein tiefgründiges Fachwissen. Gerade wenn es bei Unfällen um die Klärung der Schuldfrage geht, sollte ein guter Anwalt oder Anwältin hinzugezogen werden.

Oft entstehen auf Grund von Verdienstausfällen, Schmerzensgeldern oder Schadensersatzansprüchen hohe Kosten, die mit Hilfe eines Anwalts im Verkehrsrecht geltend gemacht werden können. Kein Verkehrsteilnehmer sollte hier an der falschen Stelle sparen und auf Rechtsbeistand verzichten.

FACHANWÄLTE VERKEHRSRECHT KONTAKTIEREN

In Frankfurt am Main ist die Anwältin Katja Eva Spies in Sachen Verkehrsrecht eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie ist seit über 13 Jahren Spezialistin für Verkehrsrecht und zudem ADAC-Syndikus-Anwältin.

Die erfahrene Rechtsanwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte in Frankfurt am Main kann Mandanten daher in allen Angelegenheiten rund um das Verkehrsrecht kompetent beraten und vertreten.