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NEUE WIDERRUFSBELEHRUNG ZUM 13.06.2014 – WAS SICH ÄNDERT

Die deutschen Vorschriften zur Widerrufsbelehrung werden umgestaltet, da eine Harmonisierung mit dem Fernabsatzrecht bis zum 13.06.2014 stattfindet. Der Gesetzgeber räumt hier keine Übergangsfristen ein. Was das für Sie bedeutet, erklären wir in diesem Artikel.

1. Ab dem 13.06.2014 wird es kein gesetzliches Rückgaberecht mehr geben. Händler dürfen nur ein Widerrufsrecht einräumen und darüber informieren.

2. Eine europaweite einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen wird eingeführt. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach Fristbeginn nach 12 Monaten und den besagten 14 Tagen.

3. Verbraucher müssen in Zukunft eindeutig ihren Widerruf erklären. Der Widerruf durch nicht-Annahme eines Paketes oder dem bloßen Zurückschicken der Ware ist dann nicht mehr gültig.

4. Unternehmer sind mit der neuen Widerrufsbelehrung verpflichtet Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Hierzu können Unternehmer ein Muster-Widerrufsformular benutzen. Dieses ist als Anhang zur gesetzlichen Regelung verfügbar. Der Verbraucher kann das Formular verwenden, kann aber auch andere Wege zum Widerruf benutzen.

Die Widerrufsbelehrung ändert sich je nach Art der Bestellung, Art der Ware und Höhe der Rücksendekosten. Für Unternehmer entstehen hier Schwierigkeiten, da sie schon bei Vertragsschluss wissen müssen, wie z.B. die Ware ausgeliefert wird.

5. Verbraucher müssen ihren Widerruf in Zukunft nicht mehr in Textform erbringen. Ein Widerruf per Telefon ist nach der neuen Regelung erlaubt. Allerdings sollten Verbraucher dies vermeiden, da hier Beweisschwierigkeiten entstehen.

6. Der Unternehmer muss nach der neuen Regelung weiterhin die Hinsendekosten tragen und bekommt diese nicht erstattet. Jedoch gibt es hier eine Obergrenze. Der Unternehmer muss nur die Kosten für den Standardversand tragen.

7. Die Rücksendekosten trägt ab sofort der Verbraucher. Hier entfällt die 40-Euro-Klausel, bei der der Warenwert über den Träger der Rücksendekosten entschieden hat.

Der Unternehmer kann freiwillig die Kosten für die Rücksendung übernehmen, muss dies aber nicht. In beiden Fällen muss er den Verbraucher stets über die Kosten informieren.

8. Verbraucher müssen nach der neuen Regelung alle Waren an den Unternehmer zurückschicken, egal wie diese zu ihnen gekommen sind. Dies betrifft insbesondere Waren, die per Spedition kommen. Die Unternehmer haben hier die Möglichkeit eine Abholung der Ware anzubieten.

9. Eine schnelle Rückerstattung soll durch die neue Widerrufsbelehrung erfolgen. Während bisher 30 Tage die Regel waren, so muss der Unternehmer den Kaufpreis und gegebenenfalls die Versandkosten innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Hierbei muss der Unternehmer die gleichen Zahlungsmittel wie der Verbraucher benutzen.

Im Gegenzug hat der Verbraucher empfangene Leistungen innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Rückzahlung vom Kaufpreis durch den Unternehmer kann ebenfalls erst nach Erhalt der Widerrufsware bzw. nach Erhalt der Versandbestätigung erfolgen.

10. Unternehmer müssen erst Wertersatz leisten, wenn der Wertverlust eine Folge von Eigenschaften ist, die nicht geprüft wurden. Doch zuvor muss der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufklären.

11. Unternehmer können Waren vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn es sich zum Beispiel um versiegelte Waren oder untrennbare Waren handelt. Der erste Fall betrifft zum Beispiel Waren, die aufgrund des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht zurückgenommen werden können. Sollten Waren mit anderen Gütern untrennbar vermischt werden, so kann auch hier das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Bei Heizöl ist dies der Fall.