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Mangelhafte Ausbilung - Anwalt Strafrecht Frankfurt - Spies Rechtsanwälte

MANGELHAFTE AUSBILDUNG AN PRIVATSCHULE – KOMPLETTER ABI-JAHRGANG DURCHGEFALLEN

Vor wenigen Tagen machte eine Schweinfurter Privatschule mit negativen Schlagzeilen auf sich aufmerksam. Bei der Prüfung zum Fachabitur ist ein kompletter Abi-Jahrgang durchgefallen. Ursache für das Nichtbestehen der Schüler soll die mangelhafte Ausbildung an der Schule sein. Grundsätzlich haben betroffene Schüler nun Anspruch auf Schadenersatz. Doch wie kann dieser Anspruch gegenüber der kostenpflichtigen Schule geltend gemacht werden?

UNZUREICHENDE AUSBILDUNG MIT FOLGEN

Betroffen sind 27 Schüler, die an der Schweinfurter Schule ihr Fachabitur machen wollten. Da die Ausbildung offenbar unzureichend war, ließ das Ergebnis nicht lange auf sich warten. Trotz der beachtlichen jährlichen Kosten von 1.680 Euro pro Schüler für den Unterricht, fiel der gesamte Abi-Jahrgang ausnahmslos durch. Die Privatschule hat sich im Gegenzug für die Zahlung dieses Betrages dazu verpflichtet einen sachgerechten Unterricht abzuliefern. Diese Verpflichtung wird durch den Schulvertrag konkret. Erwartet werden darf demnach, dass das notwendige Wissen zum Bestehen der Abi-Prüfung vermittelt wird. Eine Pflichtverletzung des Schulvertrages seitens der Schule liegt beispielsweise vor, wenn von den Lehrkräften unbedeutender Lernstoff gelehrt wird. Das Verschulden von angestellten Lehrern fällt auf die Schule zurück. Eine solche Pflichtverletzung verpflichtet die Schule zum Schadensersatz.

RÜCKERSTATTUNG VON SCHULGELD

Der Anspruch der Schüler auf Schadenersatz umfasst zunächst, dass die bereits gezahlten Schulgelder rückerstattet werden. Schäden, die darüberhinaus gehen, könnten theoretisch zusätzlich geltend gemacht werden. Bei entsprechenden Schäden gestaltet sich die Berechnung allerdings kompliziert. Häufig handelt es sich um Vermutungen, die kaum berechenbar sind. Ein Beispiel wäre ein Schüler, der aufgrund des nichtbestandenen Abiturs eine berufliche Ausbildung nicht antreten kann. Dadurch entfällt die erwartete Ausbildungsvergütung. Grundsätzlich ist Schülern und Eltern in solchen Fällen anzuraten einen Fachanwalt für Schadenersatzrecht in Anspruch zu nehmen. Anwälte prüfen den vorliegenden Fall detailliert und erarbeiten eine angemessene Vorgehensweise, um Ansprüche durchzusetzen.

BEWEISLAST UND PRÜFUNG DER SCHULAUFSICHT

Die Frage nach der Beweislast gestaltet sich problematisch. Kommt es zum gerichtlichen Prozess müssten die Schüler die Schuld der Schule beweisen. Nachzuweisen ist, dass die Abiturprüfung nicht wegen schlechter Lernleistungen fehlgeschlagen ist, sondern aufgrund des mangelhaften Unterrichts. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit den betroffenen Schülern dürften nicht die einzigen Probleme der Schule sein. Die private Einrichtung muss mit der Prüfung durch die Schulaufsicht rechnen und einen erheblichen Imageschaden in Kauf nehmen. Als Ersatzschule unterliegt die Schweinfurter Privatschule der Aufsicht von staatlichen Behörden. Nicht zu vergessen daher die Möglichkeit, dass die Schließung der Schule droht. Demnach wird geprüft, ob die private Fachoberschule ihre staatliche Genehmigung behalten darf. Am 4. Juli 2013 beschäftigte sich der Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags mit dem Fall. Die Grünen stellten einen Antrag auf „unverzügliche Aufklärung über Missstände an der privaten Fachoberschule in Schweinfurt (PFOS)“.

ZUKUNFT DER SCHÜLER

Den Schülern wird nun eine zweite Chance eingeräumt. Laut Medienberichten werden ab Ende Juli Prüfungen durchgeführt, um den aktuellen Wissensstand der Schüler einzustufen. Laut bayerischem Kultusministerium soll Schülern der Wechsel auf staatliche Schulen ermöglicht werden. Aufnahmeprüfungen werden in sieben Fächern erfolgen. Es ist zu klären, welche Schüler in der Lage sind das Fachabitur abzulegen. Schüler, die Aufnahmeprüfung nicht bestehen oder daran nicht teilnehmen möchten, können die elfte Klasse wiederholen. Klausuren und Leistungsnachweise aus dem vergangenen Jahr werden nun detailliert geprüft.