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GPS Tracking - Anwalt Strafrecht Frankfurt - Spies Rechtsanwälte

HEIMLICHES ÜBERWACHEN MIT GPS-TECHNIK – STRAFRECHTLICHE FOLGEN DROHEN

Mit strafrechtlichen Konsequenzen müssen Detektive rechnen, die zum Überwachen GPS-Technik verwenden, statt persönlich zu ermitteln. In Kinofilmen ist es selbstverständlich, mittels Peilsender Verdächtige zu verfolgen. In der Realität kann diese Vorgehensweise verheerende Folgen haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass heimliches Überwachen mit dieser Methode außerhalb von Extremsituationen strafbar ist. Auch der Ersatz von Detektivkosten wurde vom BGH abgelehnt, da solche Überwachsungsmethoden eingesetzt wurden.

MÖGLICHKEITEN ZUR VERFOLGUNG VERLOCKEN

Modernste GPS-Technik und Mobilfunk erlauben es einfach und schnell Informationen zum Standort von Personen auszumachen. Der Markt ist reich an entsprechenden Apps und Geräten. Einige Detektive lassen sich von den Möglichkeiten verlocken. Statt persönlich zu überwachen, kommen GPS-Sender und ähnliches zum Einsatz.

AKTUELLER FALL – DETEKTEI NUTZTE GPS-EMPFÄNGER

Ein Arzt, der die Aufmerksamkeit von Ermittlungsbehörden aufgrund von Steuerdelikten auf sich gezogen hatte, beauftragte eine Detektei in Stuttgart. Die Detektei versuchte belastendes Material zur Gegenseite zu sammeln und brachte an den Fahrzeugen eines Staatsanwaltes sowie von Mitgliedern der kassenärztlichen Vereinigung GPS-Empfänger an. Die Überwachung wurde entdeckt. Zur Anklage kamen 29 Fälle. Der Detektei wurde vorgeworfen Daten gegen Entgelt unerlaubt erhoben zu haben. Dies ist nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) strafbar. Nicht nur Betroffene dürfen diesbezüglich Strafanträge stellen, sondern auch Datenschutzbehörden, was hier vorkam.

BUNDESDATENSCHUTZGESETZ SOLL PERSÖNLICHKEITSRECHT SCHÜTZEN

Das Persönlichkeitsrecht stellt den privaten Lebensbereich unter besonderen Schutz. Das Bundesdatenschutzgesetz soll dieses Recht schützen. Insbesondere umfasst es den Umgang mit personenbezogenen Daten. Allgemeine Daten, die bei einer herkömmlichen Observation erhoben werden, sind davon nicht eingeschlossen.

Bei der aufgeflogenen Geheimdienst-Überwachung steht das Persönlichkeitsrecht im Fokus. Das Vorgehen ist illegal. Zwar ist es bei Detektiven schwieriger solche Vorgehensweisen nachzuweisen, aufgrund dessen drohen aber schneller rechtliche Konsequenzen als bei Privatpersonen. Eine derartige heimliche Überwachung mit GPS-Technik wird lediglich in Extremsituationen geduldet. Der BGH nennt hierfür Notwehrsituationen als Beispiel. Das Vorgehen kann gerechtfertigt sein, sollte die Überwachung ein bestehendes Interesse überwiegen. Gleiches gilt, wenn eine Person kein schutzwürdiges Interesse hat. Da keine Extremsituation vorlag, verurteilte der Bundesgerichtshof die Täter zu acht beziehungsweise 18 Monate Freiheitsstraße auf Bewährung.

DETEKTIVKOSTEN WERDEN NICHT ERSETZT

Ein weiterer Fall, der vom BGH behandelt wurde, lässt erahnen, dass der Einsatz von GPS-Technik zur Überwachung keine Seltenheit ist. Nach der Scheidung ließ ein unterhaltspflichtiger Mann seine Ex-Frau durch einen Detektiv überwachen. Dieser nutzte GPS-Technik am Fahrzeug der Betroffenen. Damit sollte nachgewiesen werden, dass sich die Dame bei einem anderen Mann aufhält. Die Bestätigung einer festen Beziehung war das Ziel. Würde eine feste Lebensgemeinschaft vorliegen, würde der Unterhaltsanspruch wegfallen. Vor Gericht gab die Frau im Rahmen der Abänderungsklage die Beziehung zu. Zwar musste sie den Wegfall des Unterhaltsanspruchs einräumen, aber die Detektivkosten musste sie nicht übernehmen. Begründet wurde dies vom BGH damit, weil die Kosten nicht auf rechtmäßigen Maßnahmen beruhen. Zwar gehören Kosten zur Führung und Vorbereitung eines Rechtsstreites zu den Prozesskosten, automatische Überwachungsmethoden sind davon aber ausgeschlossen. Damit wird gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, was eine Verhinderung der Beweis-Verwertbarkeit zur Folge hat.

VORSICHT BEI PRIVATEM UMFELD

Auch Privatpersonen sollten niemanden ohne dessen Einwilligung heimlich überwachen. Egal ob Handyortung, Apps oder Handytracking zum Einsatz kommt. Da dies nicht gegen Entgelt oder zum Schädigen anderer beziehungsweise nicht zum Bereichern von sich oder anderen Personen geschieht, gilt dies zunächst nicht als Straftat. Dagegen wird ein derartiges Vorgehen zumindest als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Als Konsequenz droht ein hohes Bußgeld.

Betroffene beider Parteien sollten sich vom Fachanwalt beraten beziehungsweise vertreten lassen, um strafrechtliche Konsequenzen zu mildern beziehungsweise Rechte sowie Ansprüche durchzusetzen.