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GESETZLICHER MINDESTLOHN

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland eine Lohnuntergrenze von 8,50 € brutto aufgrund des Mindestlohngesetzes. Dies hat zur Folge, dass theoretisch ersteinmal jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 € brutto hat.

Hierbei gibt es jedoch diverse Ausnahmen:

  • Bitte klären Sie zunächst, ob es sich bei einer solchen Aufforderung um den echten Freund handelt und warum er in einem solchen Notfall nicht anruft, sondern Facebook dafür nutzt.
  • Ein weiterer Hinweis auf einen Betrug ist eine nicht personalisierte Nachricht, die allgemein gehalten wird, daher Ihren Namen gar nicht nennt und somit vielfach genutzt werden kann.
  • Als letztes Merkmal sollten Sie auf Umlaute achten. Grundsätzlich werden in solchen Nachrichten Umlaute nicht benutzt, da es sich häufig um Tastaturen handelt, die solche nicht besitzen. Ein Hinweis darauf, dass es nicht der bekannte Freund ist kann somit gegeben sein.
  • Sollte Ihnen eine solche Nachricht begegnen, so kontaktieren Sie den wahren Freund, in dessen Namen die Nachrichten versendet werden.
  • Melden Sie den angeblichen Freund bei Facebook.

Sollten die Ausnahmen nunmehr nicht für einen Arbeitnehmer greifen und er dennoch keinen Mindestlohn erhalten, hat er hierauf einen gesetzlichen Anspruch. Die Anpassung des Gehaltes ist dann durch ein entsprechendes Anforderungsschreiben an den Arbeitgeber unter Fristsetzung einzufordern. Sollte der Arbeitgeber dieses ablehnen oder die Frist unbeantwortet verstreichen lassen muss der Anspruch des Arbeitnehmers gerichtlich eingeklagt werden.

Nach dem Willen von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2017 an die aktuelle Tarif Entwicklung angepasst werden. Weiterhin ist eine Anpassung des Mindestlohns spätestens alle zwei Jahre gefordert. Ob dies politisch umgesetzt wird ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch offen.

Ob Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben können Sie durch unsere erfahrene Rechtsanwälte gerne überprüfen lassen. Vereinbaren Sie doch mit uns einen Termin.