Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wichtige Entscheidung
zum Gerichtsstand bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Pauschalreisen getroffen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein Verbraucher eine
Klage gegen einen Reiseveranstalter am eigenen Wohnsitz einreichen
kann oder ob dies am Sitz des Unternehmens geschehen muss. Ein
Reisender hatte eine Pauschal reise gebucht und wegen Mängeln
rechtliche Schritte eingeleitet. Der Reiseveranstalter argumentierte, dass
die Klage an dessen Unternehmenssitz erfolgen müsse.
Der EuGH stellt nunmehr klar, dass Verbraucher gemäß der EU-
Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit das Recht haben, ihre
Ansprüche auch am Gericht ihres Wohnsitzes geltend zu machen. Dies
gilt insbesondere für Pauschalreisen, da diese als Verbraucherverträge
eingestuft werden.
Das EuGH-Urteil schafft mehr Klarheit und stärkt die Verbraucherrechte
innerhalb der EU. Reisende haben nun eine bessere Position, um ihre
Ansprüche gegen Reiseveranstalter durchzusetzen, ohne durch
komplizierte Gerichtsstandregelungen benachteiligt zu werden.