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EU FÜHRERSCHEIN 2013 – DAS ÄNDERT SICH BEIM NEUEN FÜHRERSCHEIN

Ab 2013 ändert sich beim Führerschein einiges. Seit 1999 sind Führerscheine im Format von Scheckkarten gültig. Ab dem 19. Januar 2013 wird dieses Format von neuen Führerscheinen abgelöst. Grund ist eine EU-Richtlinie von 2006. Mit dieser sogenannten 3. Führerscheinrichtlinie werden die Führerschein-Dokumente innerhalb der EU vereinheitlicht.

ERHÖHTE FÄLSCHUNGSSICHERHEIT

Alle Führerscheindokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre gültig. Unberührt davon bleibt die Fahrerlaubnis. Diese ist weiterhin gültig. Das Ablaufdatum ist auf den Dokumenten festgehalten. Grund für diese Einführung einer Befristung ist, dass die Fälschungssicherheit der Führerscheine 2013 erhöht werden soll. Die Bilder und Namen sind aktueller. Schließlich können sich im Laufe der Zeit Änderungen beim Aussehen und durch Heirat oder Ähnlichem hinsichtlich des Namens ergeben.

GÜLTIGKEIT ÄLTERER DOKUMENTE

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich bei dem „alten“ Dokument um ein graues oder rosafarbenes Papier- oder um ein Scheckkartenformat handelt. Allerdings müssen diese Exemplare bis 19. Januar 2033 durch das neue EU-Führerscheindokument ausgetauscht werden.

KEINE NEUE PRÜFUNG, KEINE GESUNDHEITSCHECKS

Gerüchte kursieren zu eventuellen Gesundheitschecks und Prüfungen. Doch hier gibt es Entwarnung. Um das neue Führerscheindokument zu erhalten, sind keinerlei Gesundheitstests oder Führerscheinprüfungen notwendig.

UMTAUSCH, ERSATZ UND ERWEITERUNGEN

Führerscheininhaber, die ihren bisher gültigen Führerschein umtauschen, erweitern oder ein Ersatz beantragen möchten, erhalten direkt den neuen Führerschein mit Befristung.

NEUE KLASSEN UND ÄNDERUNGEN BEIM EU-FÜHRERSCHEIN 2013

Auf den neuen Führerscheindokumenten sind die beiden neuen Führerschein-Klassen AM und A2 zu finden. Ansonsten unterscheidet sich die Optik von den bisher ausgestellten Führerscheinen im Scheckkartenformat kaum von den neuen Führerscheinen.

Bei der neuen Klasse A2 handelt es sich um eine leistungsbeschränkte Motorradklasse. Die Leistung darf 35 kW nicht überschreiten und das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht von 0,2 kW pro Kilogramm ist fest vorgeschrieben.

In der Klasse AM werden zwei- sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, wie Quads, zusammengefasst. Das 16. Lebensjahr muss für diesen Führerschein erreicht sein.

Motorisierte Dreiräder, auch Trikes genannt, durften bisher mit dem Pkw-Führererschein gefahren werden. Jeder, der seinen Pkw-Führerschein nach dem 19. Januar 2013 macht, kann davon nicht mehr profitieren. Dann sind die Trikes mit Motorrädern gleichgestellt und dürfen erst ab 21 Jahren ausschließlich mit einem gültigen Motorradführerschein bewegt werden. Auch das Mitführen eines Anhängers mit diesen Fahrzeugen ist in Zukunft nicht mehr erlaubt. Wer die Fahrerlaubnis für Klasse B vor dem Stichtag erhalten hat, darf die Trikes weiterhin fahren.

Zudem wird ein stufenweiser Aufstieg in den Motorradklassen ermöglicht und die Definition der Klasse A1 ändert sich.

ÄNDERUNGEN FÜR DIE PKW-KLASSE B

Eine weitere Regelung betrifft viele Pkw-Fahrer, die mit Anhänger fahren. Bisher war es so, dass beim Mitführen eines Anhängers mit der Führerschein-Klasse B die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeuges liegen durfte. Diese Regelung war kompliziert zu handhaben. Diese Anhängerregelung wurde vereinfacht.

In Zukunft darf das Gesamtgewicht von Anhänger und Zugfahrzeug nicht über 3.500 Kilogramm liegen, um es mit der Führerscheinklasse B führen zu dürfen. Egal ob der Anhänger schwerer ist als 750 Kilogramm oder nicht. Liegt die Gesamtmasse über den 3.500 Kilogramm muss die Führerscheinklasse BE vorliegen.

FRAGEN UND PROBLEME

Trotz klarer Formulierungen der neuen Regelungen, wird es in Einzelfällen zu zahlreichen Fragen und Problemen im Alltag kommen. Die Rechtsberatung durch einen Experten im Verkehrsrecht ist empfehlenswert.

WER IST BETROFFEN?

Betroffen von diversen Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind ausschließlich Personen, die eine entsprechende Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2013 erhalten. Für alle Führerscheininhaber, die ihren Führerschein vorher gemacht haben, gilt das bisherige Recht. Sie profitieren aber von den Vorteilen der neuen Regelungen, die für alle gleichermaßen gültig sind.