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DSL Drosslung - Anwalt Strafrecht Frankfurt - Spies Rechtsanwälte

DSL-DROSSELUNG DER TELEKOM – VERBRAUCHERZENTRALE KLAGT

Seit Wochen führt die geplante DSL-Drosselung der Telekom für hitzige Diskussionen. Der Telekommunikationsriese hatte angekündigt beim Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Geschwindigkeit der DSL-Anschlüsse zu drosseln. Nun klagt die Verbraucherzentrale NRW gegen die Telekom, weil sie in der Drosselung eine unangemessene Benachteiligung der Kunden von Flatrate-Verträgen sieht.

ZUM HINTERGRUND DER KLAGE

Die Telekom plant ab 2016 die Geschwindigkeit von DSL-Zugängen zu drosseln, sobald ein gewisses Datenvolumen erreicht wurde. Im Mobilfunk ist das gängige Praxis. Für Kunden würde das bedeuten, dass beim Überschreiten einer gewissen Datenmenge innerhalb eines Monats die Geschwindigkeit zum Surfen und Streamen verringert wird. Dabei ist es egal, ob eine Flatrate besteht. Als Grund nennt die Telekom die steigenden Investitionen für den Ausbau des Festnetzes. Kunden, die viel Datenvolumen verbrauchen, sollen stärker belastet werden, um die zukünftige Versorgung finanzieren zu können. Ausgenommen von der Drosselung sind Telekom Dienste, wie beispielsweise Entertain.

VERSTOSS GEGEN DIE NETZNEUTRALITÄ

Die Telekom verstößt mit ihren Plänen gegen die Netzneutralität, weil die Drosselung für Kooperationspartner und eigene Angebote nicht gilt. Datenvolumen, das beim Nutzen von internen Telekom-Angeboten oder Vertriebspartner-Angeboten anfällt, ist von der DSL-Volumengrenze ausgenommen. Fremdangebote werden gedrosselt, sobald eine Daten-Obergrenze erreicht wird. Das Gebot der Netzneutralität besagt jedoch, dass sämtliche Internetangebote gleich behandelt werden müssen. Seitens der Telekom wird diese Vorgehensweise nicht als Diskriminierung eingestuft.

TELEKOM REAGIERT AUF PROTESTE

Durch lautstarke Proteste der Öffentlichkeit lenkte die Telekom ein. Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt gegeben, dass die Geschwindigkeit währen der Drosselung erhöht wird. Nun soll diese 2 MBit/s betragen anstatt 384 KBit/s. An der DSL-Bremse wird festgehalten. Auch unbegrenzte Flatrates gegen Aufpreis sollen ab 2016 ins Angebot aufgenommen werden.

VERBRAUCHERZENTRALE HÄLT AN KLAGE FEST

Verbraucherschützer halten trotz der abgemilderten Telekom-Angaben an ihrer Klage fest, weil sie Wiederholungsgefahr befürchten. Die Klage wurde Anfang Juni eingereicht. Zunächst wurde von Verbraucherschützern die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, in der die Telekom erklären sollte, dass zukünftig auf eine ähnliche Geschwindigkeits-Reduzierung verzichtet wird. Die Telekom ließ die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen. Die Verbraucherschützer sehen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, die über einen Vertrag mit Flatrate verfügen. Des Weiteren wird bemängelt, dass mit 2 MBit/s lediglich E-Mails gelesen werden können. Mit der Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen soll gerichtlich geklärt werden, ob im Rahmen einer vertraglichen Internetflatrate die geplante Drosselung rechtens ist. Um dem Verbraucher Sicherheit zu verschaffen, fordern die Verbraucherschützer ein Grundsatzurteil.

VERBRAUCHER KÖNNEN BREITBAND-TEST DURCHFÜHREN

Verbraucher, die über einen DSL-Tarif und einen entsprechenden Vertrag verfügen, können einen Breitband-Test durchführen. Von der Bundesnetzagentur wurde eine entsprechende Messkampagne gestartet. Kunden können auf initiative-netzqualitaet.de die Leistung des stationären Breitband-Internetanschlusses prüfen. Dort wird unverbindlich getestet, ob Anbieter die versprochene Datenrate liefern.

BETROFFENE DER DROSSELUNG

Zu Beginn gab die Telekom bekannt, dass von der Drosselung Neukunden betroffen sind. Nur Verträge, die nach dem 2. Mai 2013 geschlossen werden, unterliegen der Änderung. Seither enthalten DSL-Verträge eine Drosselungsklausel. Auch Bestandskunden müssen womöglich mit Änderungen der Leistungsbeschreibung rechnen, die eine Festschreibung der Drosselung enthält. Dies ist der Fall, wenn bisherige Anschlüsse auf reine IP-Netze umgestellt werden, was für spätestens 2018 geplant ist.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht urteilt. Kunden sollten sich regelmäßig informieren und im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten lassen. http://www.initiative-netzqualitaet.de/startseite/