Oft kommt es vor, dass Straßenverkehrsteilnehmer betrunken fahren. Die Gefahr dabei wird leider immer noch enorm unterschätzt. Viele sind der Meinung selbst einschätzen zu können, wie viel Alkohol sie vertragen und in wie weit sie dieser beim Fahren beeinträchtigt. Aber genau diese fatalen Fehleinschätzungen führen häufig zu schweren Unfällen.
Hinzu kommt noch, dass in den Medien schon diverse Berichte aufgetaucht sind, die beschreiben welche Menge von diversen alkoholischen Getränken von Straßenverkehrsteilnehmern unbedenklich getrunken werden können. Doch die Wirkung von Alkohol hängt von mehreren Faktoren ab. Die Körpergröße spielt eine ebenso große Rolle, wie das Körpergewicht, der Gesundheitszustand, die vorherige Nahrungsaufnahme oder das Geschlecht.
Die Gefahren im Straßenverkehr
Trunkenheit am Steuer birgt viele Gefahren. Anders als viele Verkehrsteilnehmer glauben, können die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit auch bei geringen Alkoholkonzentrationen im Blut beeinträchtigt werden. Und obwohl es vielen sogar klar sein müsste, dass sie zu viel getrunken haben, steigen sie leichtsinnig ins Fahrzeug ein. Doch damit gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch viele andere Verkehrsteilnehmer.
Veränderungen der Wahrnehmung
Wer sich unter Alkohol-Einfluss hinters Steuer setzt, bemerkt die Veränderungen der Wahrnehmung und der Handlungsfähigkeit oft nicht bewusst. Aber jeder kann hier sicher sein, dass Veränderungen vorliegen.
- Die Augen sind empfindlicher gegen Blendung
- Die Einschätzung von Entfernungen wird unzuverlässig
- Die Fahrgeschwindigkeit wird falsch eingeschätzt
- Der Tunnelblick tritt ein; das Blickfeld ist eingeschränkt; Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die sich seitlich vom Alkoholisierten befinden, werden nicht oder sehr spät wahrgenommen
- verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit
RECHTLICHE FOLGEN BEI FAHRTEN UNTER ALKOHOLEINFLUSS
In Deutschland herrscht für Fahranfänger vor Beendigung des 21. Lebensjahres oder in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot. Wer danach mit 0,3 Promille wegen alkoholbedingter Fahrfehler angehalten wird, kann wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt werden.
Verkehrsteilnehmer mit 0,5 Promille begehen dagegen immer eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn sie keine alkoholbedingten Fahrfehler gemacht haben. Hier ist in der Regel ein Fahrverbot zu erwarten.
Ab 1,1 Promille gilt ein Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntüchtig. Der Führerschein wird dann normalerweise eingezogen. Hier liegt eine Verkehrsstraftat vor und der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens neun Monate ist zu erwarten. Zudem werden sieben Punkte in Flensburg eingetragen.
RECHTLICHER BEISTAND FÜR BEIDE SEITEN UNVERZICHTBAR
Für Berufstätige ist es besonders bitter, wenn der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer eingezogen wird. Denn viele Arbeitnehmer sind auf ihren Führerschein angewiesen. Aber auch bei Unfällen mit alkoholisierten Verkehrsteilnehmern kann es vorkommen, dass die Schuldfrage nicht sofort geklärt werden kann und Unfallgegner darunter leiden. In solchen Fällen ist es empfehlenswert einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Die erfahrene Anwalts-Kanzlei Spies Rechtsanwälte ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und kann in diversen Fällen rechtlichen Beistand leisten.
KOMPETENTE ANWÄLTE FÜR VERKEHRSRECHT FRANKFURT
Mit einem kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt sind Verkehrsteilnehmer gut beraten und können sich im Falle eines Strafverfahrens verteidigen lassen. Das Straßenverkehrsrecht ist sehr umfangreich und für Laien nicht immer klar und verständlich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht Frankfurt aus der Kanzlei Spies ist Spezialist auf diesem Gebiet und kann seine Mandanten in Sachen Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht und Verkehrszivilrecht umfassend beraten. Bei Unfällen kommt beispielsweise das Verkehrshaftungsrecht zum Tragen.
Doch egal warum Verkehrsteilnehmer einen Anwalt benötigen, es ist immer empfehlenswert rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um das persönliche Recht zu verteidigen.