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Abmahnung - Anwalt Strafrecht Frankfurt - Spies Rechtsanwälte

ABMAHNUNGEN VON FUSSBALLCLUBS WEGEN TICKETVERKAUF AUF EBAY

Abmahnungen können enorm kostspielig und nervenaufreibend sein. Daher gilt es diese zu vermeiden und im Ernstfall richtig zu reagieren. Aktuell werden vermehrt Abmahnungen verschiedener Fußballclubs bekannt. Darunter die Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH. Sie mahnt ab, weil im Internet-Auktionshaus ebay Tickets für Fußballspiele ihrer Mannschaft Borussia Mönchengladbach zum Verkauf angeboten werden.

ABMAHNUNG WEGEN TICKETVERKAUF VIA EBAY

Die Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH verweist aufgrund des Ticketverkaufs bei ebay auf Ziffer 7 a ihrer ATGB, den sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen. In diesem Teil der ATGB steht, dass es dem Ticketinhaber untersagt ist, Tickets bei Internet-Auktionshäusern zum Verkauf anzubieten. Auch die Veräußerung der Tickets zu einem höheren Preis, als der auf den Tickets angegebene, wird unter Ziffer 7c in den ATGB untersagt. Ziffer 7 betrifft allgemein die „Weitergabe der Tickets“ und enthält noch weitere Einschränkungen betreffend der Ticket-Weitergabe, die es zu beachten gilt.

Werden Tickets für genannte unzulässige Zwecke verwendet sind entsprechende Konsequenzen zu erwarten. Der Fußballclub behält es sich vor eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro zu verlangen und gegebenenfalls, den Zutritt zum Stadion zu verweigern. Außerdem könnten entsprechende Personen vom zukünftigen Ticketerwerb ausgeschlossen werden und die Einleitung von strafrechtlichen Maßnahmen wird angedroht.

Die Unterlassungserklärung – keinesfalls ohne Rechtsbeistand abgeben

In der Regel wird bei diesen Abmahnungen zusätzlich aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Durch das Unterzeichnen einer solchen Erklärung würde sich der Abgemahnte dazu verpflichten, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. In diesem Fall wäre das beispielsweise der Verkauf oder die Veräußerung von Tickets zu überhöhten Preisen beziehungsweise der Verkauf über Internet-Auktionshäuser. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichnende zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe im Falle einer erneuten Rechtsverletzung.

Ist die Unterlassungserklärung unterschrieben, wurde damit die erforderliche „Wiederholungsgefahr“ beseitigt, die für eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung erforderlich ist. Oft sind Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Je nach Fall werden sie als Schuldeingeständnis angesehen und können sich zukünftig nachteilig auswirken. Daher ist es jedem Abgemahnten dringend anzuraten die Erklärung keinesfalls abzugeben, bevor ein Rechtsanwalt das Dokument geprüft und modifiziert hat. Durch entsprechende Änderungen können zukünftige Schwierigkeiten vermieden werden.

Empfehlenswerte Vorgehensweise bei Abmahnungen

Jede Abmahnung ist individuell zu betrachten und zu beurteilen. Sollte eine Abmahnung vorliegen, muss geprüft werden, ob gegen die ATGBs des jeweiligen Fußballclubs tatsächlich verstoßen wurde. In einigen Fällen sind gewisse Angaben, Einschränkungen und Verbote in ATGBs nicht korrekt formuliert oder rechtlich nicht durchsetzbar. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klärung der tatsächlichen Vertragsbeziehung zur Borussia VFL 1900 Mönchengladbach GmbH. Klar sein muss, ob der Abgemahnte die Karten ursprünglich vom Borussia Mönchengladbach gekauft hat. Kann das verneint werden, dürfte eine Vertragsbeziehung zwischen dem Fußballclub und dem Abgemahnten beispielsweise nicht vorliegen.

Die Sach- und Rechtslage sollte stets von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden. Der Rechtsexperte verfügt über das nötige Wissen und kann den Fall neutral beurteilen. Von der direkten Kontaktaufnahme mit dem Abmahner ist generell abzuraten. Bereits kleinste Fehler in Formulierungen können schwerwiegende Folgen haben. Ist die Abmahnung berechtigt, kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine Unterlassungsklage drohen. Ein auf das Kaufrecht spezialisierter Rechtsanwalt ist in der Lage die Situation zu entschärfen und eine gütliche Einigung zu erwirken.