Soziale Netzwerke wie Facebook oder Internet-Videoportale wie Youtube dienen weltweit als Plattformen zum Austauschen, Bewerten, Ansehen und Hochladen von Videos, Informationen, Kommentaren und mehr. Grundsätzlich haben diese Portale den Alltag bereichert und positiv beeinflusst. Dass sie auch negative Auswirkungen haben können, mussten viele Menschen erleben. Leichtfertige Äußerungen, Fotos oder Beleidigungen können weitreichende Folgen haben. Mit heftigen Konsequenzen muss gerechnet werden, wenn Mitarbeiter, Kollegen oder gar der Vorgesetzte mit heftiger Kritik bloßgestellt wird. Ein Fall über den das Verwaltungsgericht Berlin entschied, verdeutlichte, dass es sich nicht lohnt seinem Ärger via Youtube, Facebook und Co. Luft zu machen.
DISZIPLINARVERFÜGUNG NACH BELEIDIGUNG
Im Rahmen einer Lehrveranstaltung, die von Studenten aufgezeichnet und auf Youtube veröffentlicht wurde, hatte ein Dozent gewisse Äußerungen gemacht. Er erläuterte, dass während einer Sitzung des Akademischen Rates der Kanzler über einen Plagiatsfall berichtete. Ein Professor soll aus einer Studienarbeit eines Studenten einen Text verwendet und diesen als seine eigene Arbeit bezeichnet haben. Der Dozent erhob schwere Vorwürfe gegen die Mitglieder des akademischen Rates. Auch Mitglieder anderer Hochschulgremien wurden beschuldigt. Er warf ihnen beispielsweise vor sie hätten zum erläuterten Plagiatsfall neun Monate lang geschwiegen und verglich dieses Vorgehen mit dem „Gesetz der Mafia Omerta“. Er sagte zudem, die Hochschulleitung hätte aufgrund dessen, dass sie den Kollegen nicht anzeigten, eine Strafvereitelung im Amt begangen. Da dem besagten Kollegen ein eigener Studiengang angeboten wurde, beschuldigte der Dozent die Leitung weiter, sie wollte diesen mundtot machen. Am Ende seiner Äußerungen ermutigte er seine Studenten nahezu das Video bei Youtube zu veröffentlichen.
Als diese Aussagen im Rahmen der aufgezeichneten Lehrveranstaltung im Netz landeten, reagierte die Hochschule. Als Dienstherr ging sie gegen den Dozenten vor. Eine Disziplinarverfügung wurde erlassen, die eine Geldbuße von 1.000 Euro umfasste. Daraufhin klagte der Dozent gegen die Verfügung und berief sich auf seine Meinungsfreiheit.
MEINUNGSFREIHEIT DECKT KEINE BELEIDIGUNGEN
Die Klage des Dozenten wurde vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Die Disziplinarmaßnahme der Hochschule war laut Gericht rechtmäßig. Enthalten Aussagen über Dienstherrn Verleumdungen und Beleidigungen ist die Grenze der Meinungsfreiheit klar überschritten. Die Richter urteilten, dass davon in diesem Fall auszugehen sei. Da Beamte eine Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn haben, ist ihnen eine besondere Zurückhaltung auferlegt. Diese Tatsache verstärkte die Schwere der unbedachten Aussagen des Dozenten. Hinzu kam, dass der Professor die Veröffentlichung via Youtube gebilligt hatte. Da das Internet-Videoportal über eine große Reichweite verfügt, ist diese mit der Öffentlichkeit vergleichbar.
VORSICHT BEI UNBEDACHTEN AUSSAGEN
Da die Grenze zwischen sogenannter Schmähkritik und zulässiger Meinungsäußerung schwer auszumachen ist und sich die besonderen Umstände im jeweiligen Fall darauf auswirken, ist bei kritischen Äußerungen Vorsicht geboten. Reagieren Betroffene mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schritten, kann es teuer werden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird schließlich schwer verletzt. Gehen Beleidigungen und Verleumdungen vom Arbeitnehmer aus könnte im Ernstfall die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages drohen. Betroffene beider Parteien sind gut beraten einen Anwalt einzuschalten. Jeder Einzelfall ist individuell und sollte von einem kompetenten Experten detailliert analysiert werden.
Quelle: http://www.wbs-law.de/internetrecht/youtube-vorsicht-mit-unbedachten-auserungen-40439/