Seit kurzem können Facebook-Mitglieder auch in Deutschland die neue Suchfunktion „Graph Search“ nutzen. Allerdings gilt das vorerst nur für Nutzer der englischsprachigen Version des sozialen Netzwerks. Mit dieser neuen Funktion soll es Nutzern erleichtern werden Gleichgesinnte zu finden. Im Zuge der Neuerung werden kritische Fragen bezüglich der Privatsphäre gestellt. In diesem Zusammenhang raten Datenschützer dazu das persönliche Profil zu überprüfen und Einstellungen anzupassen.
GRAPH SEARCH – DETAILLIERTE SUCHE NACH GLEICHGESINNTENL
Graph Search soll es ermöglichen Nutzer mit gleichen Interessen leichter zu finden. Die Suchfunktion erlaubt es eine sehr detaillierte Suche durchzuführen, die speziell auf die Interessen der Mitglieder abzielt. So können Facebook-Mitglieder beispielsweise nach Personen suchen, die sich ebenfalls für eine bestimmte Musikrichtung interessieren oder vielleicht schon einmal im selben Restaurant gegessen haben. Die Suchergebnisse enthalten nicht nur sogenannte „Freunde“ des Suchenden, sondern bislang fremde Facebook-Nutzer. Gelistet wird jedes Mitglied, dass der Suchanfrage entspricht. Voraussetzung für die Listung ist allerdings, dass Personen die entsprechenden Inhalte und Angaben als „öffentlich“ markiert haben. Nur diese Daten kann Graph Search finden. Unter den Informationen könnte beispielsweise der Arbeitsplatz, Wohnort, oder Beziehungsstatus sein. Zudem fallen Angaben, die durch den Button „gefällt mir“ gekennzeichnet wurden, unter die öffentlichen Inhalte.
FACEBOOK INFORMIERT
Wer in Deutschland Graph Search nutzen will, muss als Sprache US-amerikanisches Englisch einstellen. Seitens Facebook wurde betont, Nutzer würden eine Benachrichtigung erhalten, in der an die Überprüfung der persönlichen Einstellungen zur Privatsphäre erinnert wird. An zusätzlichen Suchfunktionen, die es Mitgliedern zusätzlich erleichtern sollen Informationen auf Facebook zu finden, wird bereits gearbeitet.
FOTOALBEN WERDEN DURCHSUCHT
Graph Search durchsucht zudem Fotoalben anderer Nutzer. Wer sich nicht ganz sicher ist, welche Fotos öffentlich zugänglich sind, sollte das kontrollieren. Fotos müssen aus dem Ordner „Fotos“ komplett gelöscht werden. Durch das alleinige entfernen aus der Chronik verschwinden Fotos nämlich nicht aus den Alben und sind weiterhin sichtbar. Wurde ein Nutzer auf einem Bild markiert, kann die Markierung selbstständig entfernt werden.
PERSÖNLICHE EINSTELLUNGEN PRÜFEN
Wer Beiträge, Fotos oder Videos veröffentlicht, sollte auf den Status achten und diesen bewusst festlegen. Beim Veröffentlichen von Angaben können Nutzer die Einstellung „Nur ich“ wählen. Dürfen auch Facebook-Freunde den „Facebook-Post“ einsehen, wird „Freunde“ ausgewählt. Wurde diese Einstellung nicht vorgenommen, wird die gesendete Information unter „öffentlich“ eingeordnet und für Graph Search sichtbar. Posts lassen sich auch nachträglich für die Öffentlichkeit unzugänglich machen.
Gleichzeitig empfehlen es Datenschützer das gesamte persönliche Profil zu überprüfen, in dem dieses aus Sicht eines anderen Facebook-Nutzers angesehen wird. Dazu müssen Nutzer auf „Aktivitätenprotokoll“ klicken, das Zahnrad-Symbol wählen und auf „Anzeigen aus der Sicht von…“ klicken. Das Aktivitätenprotokoll ist auf dem Titelbild zu finden. Der Nutzer erkennt hier, wie seine Chronik für die Öffentlichkeit oder eine bestimmte Person zu sehen ist.
Grundsätzlich sollte jedem Facebook-Nutzer klar sein, dass er sich in einem sozialen Netzwerk und damit auf einer öffentlichen Plattform bewegt. Durch regelmäßige Neuerungen werden die Möglichkeiten regelmäßig erweitert. Um die Privatsphäre zu schützen, ist es daher ratsam die Profileinstellungen sorgfältig zu prüfen. Sollte es zur Verletzung gewisser Rechte kommen oder andere Probleme auftreten, ist eine individuelle Rechtsberatung aufgrund der Komplexität der Rechtsgrundlagen empfehlenswert.