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FAHRERSCHUTZVERSICHERUNG SOLL ABSICHERUNGSLÜCKE SCHLIESSEN – SINNVOLL ODER UNNÖTIG?

Die klassische Kfz-Versicherung enthält eine Absicherungslücke. Sind Beifahrer von einem selbst verschuldeten Unfall betroffen, können sie Schadenersatzansprüche gegenüber dem verantwortlichen Fahrer geltend machen. Befriedigt oder abgewehrt werden die Ansprüche durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des betroffenen Fahrzeugs. Die Absicherung des Pkw-Fahrers, der den Unfall selbst oder mitverschuldet hat, ist gegen Personenschäden nicht ausreichend. Gleiches gilt für die eventuell anfallenden und damit verbundenen Schmerzensgeld- und Verdienstausfalls-Forderungen. Mit der Fahrerschutzversicherung soll diese Lücke geschlossen werden.

WAS DIE FAHRERSCHUTZVERSICHERUNG ABDECKT

Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um eine freiwillige und eigenständige Zusatzversicherung zur Kfz-Versicherung. Damit sie abgeschlossen werden kann, muss eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung bestehen. Durch die Zusatzversicherung ist der berechtigte Kraftfahrer des versicherten Pkws abgesichert. Wird vom Fahrer ein Unfall allein oder mitverschuldet, richtet sich die Leistungshöhe und der Leistungsumfang der Versicherung nach dem entstandenen Personenschaden am Fahrer.

Die Fahrerschutzversicherung umfasst die üblichen Schadenersatz-Positionen und stellt den Fahrer mit einem geschädigten Dritten gleich. Beispielsweise umfasst sie Ansprüche wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaukosten für Haus oder Wohnung für ein behindertengerechtes Wohnen, Umbaukosten für das Fahrzeug, Haushaltsführungsschäden und einen fiktiven Haushaltsführungsschaden. Auch Aufwendungen für die Hinterbliebenenrente können hinzukommen. Geltend gemachte Schäden durch eine Fahrerschutzversicherung beeinflussen den Schadenfreiheitsrabatt bei der Haftpflichtversicherung übrigens nicht.

LEISTUNGSKÜRZUNG UND AUSSCHLUSS DER LEISTUNGSPFLICHT

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Dies betrifft unter anderem das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss sowie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Auch die Teilnahme an Übungsfahrten und Straßenrennen gehört zu den Ausschlusstatbeständen der Versicherung. Die Handhabung kann unterschiedlich ausfallen. Neben einem Ausschluss der Leistungspflicht ist eine Leistungskürzung denkbar.

VERSICHERUNG GLEICHT RESTSCHÄDEN AUS

Als Schadenversicherung gleicht die Fahrerschutzversicherung die bestehenden Restschäden aus, die nach bereits erlangtem Schadenersatz vom Unfallgegner konkret übrig bleiben.

Genaue Prüfung der Versicherungs-Bedingungen notwendig

Da der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft noch keine Musterbedingungen für die Fahrerschutzversicherung erarbeitet hat, können die Unterschiede bei der Ausgestaltung zwischen den Versicherern erheblich sein. Wer eine Fahrerschutzversicherung in Erwägung zieht, sollte die entsprechenden Versicherungs-Bedingungen genauestens prüfen. Ansonsten droht im Schadensfall eventuell ein böses Erwachen. Es gibt Formulierungen in den Bedingungen, die unklar und auslegungsbedürftig sind. Ein Beispiel ist die Formulierung „Wir zahlen (grundsätzlich) wie ein Haftpflichtversicherer“. Fallen im Rahmen der Abwicklung gegenüber dem eigenen Fahrerschutz-Versicherer Rechtsanwaltskosten an, ist nicht eindeutig klar, ob diese Kosten übernommen werden. Aufgrund dieser Auslegungsbedürftigkeit der Formulierung ist das ein Streitpunkt.

Alternativen zur Absicherung eigener Ansprüche

Einige Autofahrer verfügen über eine Absicherung der eigenen Ansprüche und benötigen oft keine zusätzliche Fahrerschutz-Versicherung. Hinsichtlich der eigenen Ansprüche ist ein Pkw-Fahrer bei mitverschuldeten oder allein verschuldeten Unfällen oft auch abgesichert, wenn er über eine entsprechende Personen- oder Unfallversicherung verfügt. Allerdings muss in jedem Einzelfall geprüft werden in wie weit der Versicherungsschutz reicht. Bei Personen- und Unfallversicherungen kann der Schutz lediglich teilweise bestehen. Gerade bei der Unfallversicherung sind die Ansprüche an eine Eintrittspflicht hoch. Häufig leisten die Versicherer nur, wenn der Unfall tödlich endet oder Invaliditätsfolgen eintreten.

VORTEILE DER FAHRERSCHUTZVERSICHERUNG

Die Prämie für die Fahrerschutzversicherung fällt im Verhältnis zu den möglichen Unfallfolgekosten gering aus. Allein die Folgen des Verdienstausfalls des Fahrers, der bei mitverschuldeten und allein verschuldeten Unfällen meistens nicht abgesichert ist, können verheerend sein. Mit der Fahrerschutzversicherung können diese entscheidenden Deckungslücken geschlossen werden.