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Strafverteidiger Frankfurt
Strafverteidigung Frankfurt

Katja Eva Spies – Strafverteidiger Frankfurt

Wir vertreten Sie nicht nur im Verkehrsstrafrecht, sondern auch in allen anderen strafrechtlichen Vorwürfen. Es ist sehr wichtig bei allen strafrechtlichen Vorwürfen sofort eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem qualifizierten Strafverteidiger einzuschalten.

Ohne entsprechende Rücksprache mit dem Rechtsanwalt ist keinerlei Stellungnahmen gegenüber Polizei oder Gerichten abzugeben.

Damit Sie sich einen allgemeinen Überblick über die Arbeit eines Strafverteidiger machen können, haben wir zusammengefasst, wie Ihnen ein Strafverteidiger helfen kann:

KATJA EVA SPIES
Strafverteidiger Frankfurt

Wie kann Ihnen einf Rechtsanwalt für Strafrecht helfen ?

Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der Personen vertritt, die einer Straftat beschuldigt werden. Die Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, die Interessen seines Mandanten zu schützen und eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Hier sind die typischen Schritte und Aktivitäten, die ein Strafverteidiger während seiner Arbeit durchführt:

Die typischen Schritte und Aktivitäten des Strafverteidigers
Strafverteidigung Frankfurt

  1. Beratung des Mandanten: Zunächst einmal trifft sich der Strafverteidiger in der mit seinem Mandanten, um die Einzelheiten des Falls zu besprechen. Der Anwalt hört sich die Version des Mandanten an, stellt Fragen und sammelt alle relevanten Informationen.
  2. Ermittlungen durchführen: Der Strafverteidiger führt eigene Ermittlungen durch, um Beweise zu sammeln, die zur Verteidigung seines Mandanten verwendet werden können. Dies kann das Studium von Akten und polizeilichen Ermittlungsberichten, das Befragen von Zeugen oder das Einholen von Gutachten umfassen.
  3. Analyse der Beweise: Der Anwalt analysiert die Beweise, die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, und prüft ihre Stärken und Schwächen. Er identifiziert mögliche Widersprüche oder Ungereimtheiten, die in der Verteidigungsstrategie genutzt werden können.
  4. Verteidigungsstrategie entwickeln: Auf Grundlage der gesammelten Informationen entwickelt der Strafverteidiger eine Verteidigungsstrategie. Diese kann verschiedene Elemente umfassen, wie z.B. die Bestreitung der Tat, die Glaubwürdigkeit von Zeugen in Frage stellen oder auf mildernde Umstände hinweisen.
  5. Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft: In einigen Fällen versucht der Strafverteidiger, mit der Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung zu treffen, um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Dabei können Verhandlungen über eine Strafminderung oder eine alternative Sanktionierung stattfinden.
  6. Gerichtliche Vertretung: Wenn der Fall vor Gericht geht, vertritt der Strafverteidiger seinen Mandanten während des gesamten Verfahrens. Er präsentiert die Verteidigungsstrategie, befragt Zeugen, präsentiert Beweise und argumentiert vor Gericht.
  7. Plädoyer: Wenn der Angeklagte sich schuldig bekennt, kann der Strafverteidiger ein Plädoyer für eine mildere Strafe oder alternative Sanktionierung vorlegen. In anderen Fällen plädiert der Verteidiger auf „nicht schuldig“ und versucht, seinen Mandanten freizusprechen.
  8. Berufung: Falls das Urteil nicht zufriedenstellend ist, kann der Strafverteidiger Berufung einlegen und den Fall vor einer höheren Instanz weiterverfolgen.

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