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Schornsteinfeger - Anwalt Strafrecht Frankfurt - Spies Rechtsanwälte

SCHORNSTEINFEGER MONOPOL AUFGEHOBEN – DIE ÄNDERUNGEN AB 2013

Bis zum 31. Dezember 2012 galt in Deutschland das Kehrmonopol, das auch als „Schornsteinfegermonopol“ bezeichnet wurde. Durch dieses Monopol wurde der zuständige Schornsteinfeger vom jeweiligen Amt festgelegt. Hausbesitzer mussten sich mit dieser Wahl zufrieden geben. Dieses Kehrmonopol gilt seit dem 1.Januar 2013 nicht mehr. Kunden dürfen den Schornsteinfeger seither selbst auswählen und beauftragen. Sie werden durch diese Gesetzesänderung mit einigen Änderungen konfrontiert, die es zu beachten gilt.

ERMÖGLICHUNG EINES WETTBEWERBS

Bisher wurden die Kehrbezirke von der Regierung aufgeteilt. Durch diese Regelung wurden den Schornsteinfegern Kunden zugeteilt. Das gesamte Bundesgebiet wurde unter tausenden registrierten Bezirksmeistern aufgeteilt. Was darunter litt, war der Wettbewerb. Die Europäische Union beurteilte diese Regelung als Einschränkungen eines freizügigen Marktes. Der Bundesrepublik wurde diese Vorgehensweise verboten. Deshalb gilt jetzt nicht mehr das „Gesetz über das Schornsteinfegerwesen“, sondern das „Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk“.

ÄNDERUNGEN FÜR HAUSBESITZER

Hausbesitzer dürfen ab 2013 selbst entscheiden, wer die jährlichen Abgasmessungen und Prüfungen durchführt. Hierfür müssen nicht zwingend amtlich registrierte Schornsteinfeger gewählt werden. Auch Heizungsbauer oder Installateure dürfen diese Arbeiten erledigen, sofern sie eine Zusatzqualifikation zum Kaminkehrer erfolgreich absolviert haben.

Dagegen bleibt die Zuständigkeit für die Kaminabnahme, Brandsicherheit und Kontrolle von offenen Feuerstellen weiterhin bei den bevollmächtigten Schornsteinfegern eines Kehrbezirks. Diese so genannte Feuerstättenschau muss ab 2013 alle dreieinhalb Jahre stattfinden. Der zuständige Schornsteinfeger muss vom Brennraum bis hin zur Schornsteinkrone die gesamte Anlage kontrollieren und einen kostenpflichtigen Bescheid ausstellen.

DIE PREISENTWICKLUNG

Auftraggeber sollten beachten, dass durch den Wegfall des Monopols auch die Preise freigegeben sind. Ab 2013 bestimmt nicht mehr der Staat die Kosten für die Arbeiten, sondern die Schornsteinfeger. Preissteigerungen sind durch die Konkurrenz möglich. Wie sich die Gebühren langfristig entwickeln, bleibt abzuwarten.

PFLICHTEN FÜR AUFTRAGGEBER

Von den bisherigen Bezirksschornsteinfegern werden bis Ende 2013 spezielle Bescheide ausgestellt. Damit wird definiert bis zu welchem Zeitpunkt diverse Arbeiten ausgeführt werden müssen. Sobald dieser Bescheid ausgestellt ist, müssen Hausbesitzer die Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass Prüfungen bis zum vorgeschriebenen Termin durchgeführt werden. Wurden alle gelisteten Arbeiten des Bescheids erledigt, muss der beauftragte Schornsteinfeger dem bisher zuständigen Bezirksschornsteinfeger einen Durchführungs-Bescheid übergeben. Wird dieser Durchführungs-Bescheid nicht fristgemäß übermittelt, drohen Hausbesitzern Mahngebühren.

Immobilienbesitzer müssen sich in Zukunft intensiver mit der ordnungsgemäßen Prüfung von Heizungsanlagen und Schornsteinen beschäftigen. Wird ein Kaminkehrer zu spät kontaktiert, besteht die Gefahr, dass im Falle eines Brandes kein Versicherungsschutz besteht. Wer sicher gehen will, lässt sich von einem spezialisierten Anwalt beraten. Größere Schwierigkeiten im Ernstfall könnt damit vermieden werden. Zu beachten ist, dass durch das neue Gesetz ein Vertrag mit dem Schornsteinfeger geschlossen werden muss.

REGISTRIERUNG FÜR FREIE ANBIETER UND MEHR FREIRAUM FÜR SCHORNSTEINFEGER

Für freie Anbieter der Schornsteinfeger-Arbeiten muss bei der Handwerkskammer sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Registrierung vorliegen. Die neue Regelung gibt den Schornsteinfegern in Zukunft mehr Freiraum beim Gestalten ihrer Leistungen. Nicht nur die jährlichen Kehrwochen dürfen im Angebot enthalten sein. Auch Installationen und Prüfungen von Rauchmeldern oder Heizungen könnten zum neuen Leistungsangebot gehören. Zudem dürfen Schornsteinfeger jetzt werben. Das war bisher nicht erlaubt.

DIE SCHORNSTEINFEGER-LISTE

Da für Kunden die Auswahl von Schornsteinfegern schwieriger wird, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine übersichtliche Schornsteinfeger-Liste zusammengestellt. Mit der Suchfunktion finden Kunden alle Schornsteinfeger, die in der jeweiligen Region berechtigt sind Schornsteinfeger-Arbeiten durchzuführen.