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Strafrecht Frankfurt
Strafverteidiger Frankfurt

Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main

Schwerpunkte

Im Strafrecht sind alle Rechtsnormen zusammengefasst, die Umfang und Inhalt der Strafbefugnisse des Staates regeln. Das Strafrecht im materiellen Sinne regelt die Rechtsfolgen einer Straftat und den vorauszusetzenden Tatbestand. Eine Gerichtsverhandlung im Strafrecht sollten immer durch einen Fachanwalt für Strafrecht begleitet werden. Das formelle Strafrecht beschreibt den Ablauf von Strafverfahren. Grundlage des Strafrechts bildet das Strafgesetzbuch. Daneben existieren weitere Bestimmungen, die Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main Ihnen gerne verständlich in unserem Büro in Frankfurt erklärt.

Wir vertreten Sie nicht nur im Verkehrsstrafrecht, sondern auch in allen anderen strafrechtlichen Vorwürfen. Bei allen strafrechtlichen Vorwürfen ist es immer wichtig, sofort eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und ohne entsprechende Rücksprache mit dem Rechtsanwalt keinerlei Stellungnahmen gegenüber Polizei oder Gerichten abzugeben.

ZIELE IM STRAFRECHT

Mit dem Recht soll in erster Linie Leben und Eigentum geschützt werden. Durch die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die durch verbotene Verhaltensweisen aufgefallen sind, sollen diese Handlungen bestraft werden. Durch strafrechtliche Konsequenzen soll das Risiko einer Wiederholung verhindert und das Leben und Eigentum von anderen geschützt werden. Sind Sie Beschuldigter in einem Strafrecht ist es unerlässlich einen guten Rechtsanwalt zu haben, denn eine Verurteilung zieht oftmals lange Haftstrafen nach sich. Deshalb sollten Sie nicht irgendeinem Rechtsanwalt vertrauen, sondern unserer Kanzlei. Wir haben uns auf Strafrecht spezialisiert und unsere Rechtsanwälte haben jahrelange Erfahrung. Wenn es um Ihre Freiheit geht, sollten Sie niemals ohne einen guten Rechtsanwalt mit Fachwissen im Strafrecht handeln.

Weitere Ziele im Strafrecht sind der Schutz der Gesellschaft sowie die Integrität und Sicherheit des Staates. Dies sind die Beweggründe für das Strafrecht. Teilweise sieht das Strafrecht schwerwiegende Strafen für schuldhaft begangene Straftaten vor. Durch diese formulierten strafrechtlichen Folgen sollen Menschen davon überzeugt werden, sich gegenüber anderen Personen und materiellen Gütern korrekt zu verhalten. Im Strafrecht ist es oftmals unumgänglich einen guten Rechtsanwalt zu haben. Kontaktieren Sie uns für Ihren Fall im Strafrecht und wir kümmern uns um Sie in unserem Büro in Frankfurt am Main.

STRAFBARE HANDLUNGEN

Innerhalb des Strafrechts ist durch bestimmte Rechtsnormen geregelt, welche Strafmaßnahmen diverse Strafhandlungen nach sich ziehen. Art, Schwere und Merkmale der verbotenen Handlungen sind im Strafrecht beschrieben und die daraus resultierenden Strafmaßnahmen damit verknüpft. Ihr Rechtsanwalt kann Sie bei Fällen im Strafrecht beraten, wir sind Ihr kompetenter Partner vor Ort in Frankfurt am Main. Zum allgemeinen Strafrecht zählen zahlreiche Delikte. Darunter die Körperverletzung, Unterschlagung, der Betrug, Diebstahl, Raub, Vergewaltigung, Meineid, Menschenhandel, fahrlässige Tötung, üble Nachrede, Brandstiftung und vieles mehr. Ihr Rechtsanwalt berät Sie in all diesen Fällen, kontaktieren Sie ihn einfach in unserem Büro in Frankfurt am Main.

DIE STRAF­VERTEIDIGUNG DURCH EINEN RECHTSANWALT IM ERNSTFALL

Wird eine Person auf Grund einer Straftat im Strafrecht angeklagt, gilt sie bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld grundsätzlich als unschuldig. Diese Tatsache im Strafrecht ist die Grundlage für die Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt. Leider kann es jedem Bürger passieren, dass eine Anklage wegen einer Straftat im Strafrecht gegen ihn erhoben wird. Ein kompetenter und erfahrener Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt für Strafrecht ist in dieser Situation unerlässlich. Die Rechtsanwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte analysiert jeden Fall individuell und erarbeitet gemeinsam mit den Mandanten die bestmögliche Lösung und Strategie im Strafrecht. Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist dies der früheste Zeitpunkt für Spies Rechtsanwälte, um auf die weitere Verfahrensentwicklung im Strafrecht Einfluss zu nehmen. Selbstverständlich vertritt die Rechtsanwaltskanzlei auch Opfer von Straftaten und dessen Angehörige – unsere Rechtsanwälte sind für Sie in Frankfurt am Main da.

Im Strafrecht brauchen Sie die besten Rechtsanwälte der Stadt, in unserem Fall Frankfurt am Main. Für viele strittige Fälle benötigt man einen Fachanwalt, also einen Rechtsanwalt mit dem nötigen Fachwissen im Strafrecht. Unsere Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main sind Experten für das Strafrecht und helfen Ihnen bei Ihrem Problem weiter. Sie haben sich bereits früh auf das Strafrecht spezialisiert und punkten mit einem deutlich fundierteren Fachwissen im Strafrecht als ein nicht spezialisierter Rechtsanwalt. Unsere Anwälte sind die besten Anwälte im Strafrecht, überzeugen Sie sich selbst!

Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie bei Ihrem Fall und stehen Ihnen zur Seite. Unser Anwalt ist gut ausgebildet und kennt alle Facetten im Strafrecht. Ein Anwalt muss für den Mandanten immer erreichbar sein und sich in die Lage des Mandanten verstehen. Gerade im Strafrecht ist es für einen Anwalt sehr wichtig und darauf legen wir bei der Anwalt-Suche großen Wert. Unsere Rechtsanwälte arbeiten alle in unserem Büro in Frankfurt am Main und kümmern sich um die Region Frankfurt am Main mit Viel Herz und Fachwissen. Strafrecht ist das Spezialgebiet unserer Rechtsanwälte im Büro in Frankfurt am Main.

BETRUGSDELIKTE

Betrugsdelikte zeichnen sich dadurch aus, dass der Täter eine andere Person oder Gesellschaft beschädigt und sich somit einen eigenen Vermögensvorteil verschafft.

Wichtig ist hier zu prüfen, ob nicht nur der objektive, sondern auch der subjektive Tatbestand eines Betrugsdeliktes gemäß §263 ff. vorliegt, sondern insbesondere der subjektive Tatbestand, das heißt dass die Tat mit Wissen und Wollen der Vermögensaneignung geschehen ist.

Wichtig ist auch hier wieder, sofort spezialisierten Rat zu suchen und sich unverzüglich an die Kanzlei Spies Rechtsanwälte zu wenden.

Wir vertreten und verteidigen Sie in den meisten Fällen so, dass es gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen muss.

JUGEND­STRAFRECHT

Gerade im jugendlichen Alter passiert dem einen oder anderen eine unüberlegte Handlung, die unvorhergesehene Folgen haben kann.
Wir stehen in direktem Kontakt mit Jugendämtern und Jugendgerichten und finden mit Ihnen zusammen Strategien, damit Sie nicht bereits im jugendlichen Alter sich Ihre Zukunft verbauen. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

KÖRPER­VERLETZUNG

Egal, ob der Vorwurf einer vorsätzlichen Körperverletzung oder aber auch einer fahrlässigen Körperverletzung meist nach Verkehrsunfall vorliegt, Sie brauchen auf jeden Fall anwaltliche Vertretung, insbesondere wenn das Opfer schwere Verletzungsfolgen erlitten hat. Seit über 20 Jahren vertreten und verteidigen wir vermeintliche Täter, sodass es uns oft gelingt, auch eine Einstellung des Verfahrens oder gar einen Freispruch herbeizuführen.

TÖTUNGSDELIKTE

Tötungsdelikte kommen Gott sei Dank nicht allzu häufig vor. Trotzdem hat die Rechtsanwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte große Erfahrung bei Vertretung von Tötungsdelikten, insbesondere aber auch bei Vorwürfen der fahrlässigen Tötung nach Verkehrsunfall. Aufgrund der drohenden sehr hohen Strafen benötigen Sie eine erfahrene und qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei bezüglich Ihrer umfassenden Vertretung, und zwar bezüglich eines mögliche Mordvorwurfes, Totschlag oder aber auch fahrlässiger Tötung.

TRUNKENHEIT / ALKOHOL / DROGEN

Oftmals handelt es sich bei diesen Delikten um Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere wenn ein Kraftfahrzeug geführt wurde, obwohl der Fahrer infolge Alkohols, Drogen oder anderer körperlicher Mängel nicht in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu führen. Es droht oft der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum mit langjähriger Sperrung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht ist Frau Rechtsanwältin Katja Eva Spies mit derartigen Vertretungen bestens betraut und erfahren, sodass die Verfahren oftmals ohne gerichtliches Verfahren beendet werden können. Aber auch wenn Drogenstraftaten ohne verkehrsrechtlichen Bezug vorliegen, vertreten wir Sie umfassend und meist mit großem Erfolg.

UNFALLFLUCHT

Sobald der Vorwurf der Unfallflucht im Raum steht raten wir unseren Mandanten dringend, keinerlei Angaben bei der Polizei oder den Verfolgungsbehörden zu machen, bevor nicht eine umfassende anwaltliche Beratung erfolgt ist. Gerade am Anfang eines Ermittlungsverfahrens gilt es, die Weichen zu Ihren Gunsten zu stellen, was ohne anwaltliche Hilfe sehr schwer gelingen kann. Zögern Sie nicht, bei dem Vorwurf der Unfallflucht uns sofort anzurufen und um Rat zu fragen, vertrösten Sie die Polizei bei der ersten Anfrage auf eine mögliche schriftliche Stellungnahme.

URKUNDEN­FÄLSCHUNG

Die Urkundenfälschung wird oftmals begangen, ohne dass sich ein möglicher Täter bewusst ist, eine diesbezügliche Straftat begangen zu haben. So handelt es sich z. B. bei einem Kfz- Kennzeichen mit Prüfplaketten um eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde, die allein durch Überkleben oder Entfernen von Plaketten verfälscht werden kann. Auch hier gilt – wie bei jedem Vorwurf einer Straftat– sich unverzüglich in anwaltliche Beratung einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu geben. Die Kanzlei Spies Rechtsanwälte ist sehr erfahren und qualifiziert zur Vertretung solcher strafrechtlicher Vorwürfe.

VERKEHRS­STRAFRECHT

Auch im Verkehr können leicht Straftatbestände verwirklicht werden, ohne dass der Beschuldigte eine entsprechende Absicht hat. So kann ein Ermittlungsverfahren gegen Sie bereits geführt werden, wenn Sie aus Unachtsamkeit einen Unfall verursachten und dabei ein Mensch entweder verletzt wird oder gar getötet wird. Gerade fahrlässige Verstöße darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch diese können mit schweren Konsequenzen behaftet sein. Wir empfehlen auf jeden Fall zunächst eine umfassende Erstberatung, an die sich dann bei Bedarf auch eine vollständige Vertretung anschließen kann.

Bei vorsätzlichen Straftatdelikten ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich.

Kontakt

KATJA EVA SPIES