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Anwalt Ordnungs­widrig­­keiten­recht Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Ordnungswidrig­keitenrecht in Frankfurt am Main

Schwerpunkte

Das Ordnungswidrigkeitenrecht zählt im weiteren Sinne zum Strafrecht und beschäftigt sich hauptsächlich mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsregeln. Durch das Erschaffen von Ordnungswidrigkeiten und dem 1952 erlassenen Ordnungswidrigkeiten-Gesetz entwickelte sich dieses Rechtsgebiet aus dem Strafrecht. Grundsätzlich lässt sich eine Ordnungswidrigkeit von einer Straftat unterscheiden. Droht eine Strafe handelt es sich um eine Straftat. Droht eine Geldbuße liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Verwaltungsbehörden verfolgen Ordnungswidrigkeiten.

VERSCHIEDENE BUSSGELD­TATBESTÄND

Unter das Rechtsgebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts fallen verschiedene Bußgeldtatbestände. Die Gruppen von Bußgeldtatbeständen werden unterschiedlich behandelt und deshalb in Typen aufgeteilt. Dazu gehören Verletzungsdelikte, Tätigkeitsdelikte, Unterlassungsdelikte, Erfolgsdelikte, Allgemeindelikte und Sonderdelikte.

ORDNUNGS­WIDRIGKEITEN

Grundsätzlich ist eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland eine geringfügige Verletzung von Rechtsregeln. Es handelt sich dabei um eine vorwerfbare und rechtswidrige Handlung. Das Gesetz sieht dafür eine Strafe in Form einer Geldbuße vor. Eine Ordnungswidrigkeit liegt beispielsweise vor, wenn Personen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, oder ihre Meldepflicht vernachlässigen. Die genauen Spezifizierungen darüber, welche Handlungen in Deutschland als Ordnungswidrigkeiten zählen, finden sich teilweise im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hauptsächlich sind Ordnungswidrigkeiten in Spezialgesetzen geregelt und beschrieben.

RECHTLICHE BERATUNG DURCH RECHTSANWALTS­KANZLEI SPIES

Für Laien ist es auf Grund der verschiedenen Gesetze, Richtlinien und Ansprechpartner schwer den Überblick über die gesamte Thematik zu bewahren. Tiefgründiges Fachwissen und Erfahrung sind notwendig, um im Falle von Ordnungswidrigkeiten bestmöglich zu reagieren. Begeht eine Person eine Ordnungswidrigkeit besteht die Möglichkeit des Einspruchs. In solchen Fällen ist die rechtliche Beratung durch einen fachkundigen Anwalt empfehlenswert.

Die Rechtsanwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte vertritt ihre Mandanten beim Begehen einer Ordnungswidrigkeit und setzt sich für dessen Rechte ein. In sehr vielen Fällen nimmt die zuständige Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid nach einem Einspruch zurück. Möglicherweise wird der Vorgang aber zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Durch die Komplexität des Ordnungswidrigkeitenrechts ist die Beratung durch einen kompetenten Anwalt immer vorteilhaft. Die spezialisierten Anwälte kennen sich im Rechtsgebiet genau aus und erarbeiten individuelle Lösungen für jeden einzelnen Fall.

ABSTAND

In letzter Zeit werden mehr und mehr Abstandsverstöße gemessen und entsprechende Bußgeldbescheide versandt. Gerade bei dem Vorwurf des Unterschreitens des Mindestabstands ist anwaltlicher Rat und Vertretung notwendig. Nur der Anwalt kann die Akte einsehen, insbesondere das entsprechende Video und eruieren, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist oder dieser rein zufällig, z. B. durch kurzfristiges Einscheren eines anderen Fahrzeugs, erfüllt wurde.

ANHÖRUNGS­BOGEN

Beim Anhörungsbogen handelt es sich sozusagen um den ersten Kontakt mit dem Beschuldigten, dem die Möglichkeit gegeben werden muss, vor Erstellung eines Bußgeldbescheides sich zur Tat zu äußern. Bitte handeln Sie hier überlegt und umsichtig. Bereits die Angaben in dem Anhörungsbogen können für sich für Sie nachteilig auswirken, sodass Sie bitte schon zu diesem Zeitpunkt zumindest anwaltlichen Rat einholen sollten, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Inder Regel ist bereits zu diesem Zeitpunkt angezeigt, dass der Anwalt die Ermittlungsakte anfordert, die Sie als Verbraucher nicht anfordern können. Melden Sie sich bei uns zeitnah und machen Sie bitte keine voreiligen selbstständigen Angaben.

BUSSGELD / BUSSGELD­BESCHEID

Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie wichtige Fristen beachten. Sollte ein möglicher Einspruch nicht fristgemäß oder falsch eingelegt werden, kann dies erhebliche Konsequenzen für Sie haben. Bitte kontaktieren Sie uns schnellstmöglich und lassen Sie sich beraten, ggf. auch vertreten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und setzen Ihr Recht gerne für Sie durch.

FAHRVERBOT

Ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten ist für die meisten Mandanten schlimmer, als eine Geldbuße. Inwieweit Möglichkeiten bestehen, das Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln, werden wir für Sie prüfen und weitere Möglichkeiten erörtern, dass das Fahrverbot entweder wegfällt oder auf einen für Sie angenehmen Zeitpunkt verschoben wird. Ebenfalls prüfen wie für Sie, ob das Fahrverbot grundsätzlich ordnungsgemäß angeordnet wurde und zeigen Ihnen weitere Möglichkeiten auf, entweder den ganzen Bußgeldbescheid oder aber das Fahrverbot isoliert anzugreifen.

GESCHWINDIG­KEITSÜBER­SCHREITUNG

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Grundlage einer Vielzahl von Bußgeldbescheiden. Je nachdem, ob der Verstoß inner- oder außerorts passiert ist, muss mit empfindlichen Strafen, ggf. auch Fahrverboten gerechnet werden. Auch hier ist die zeitnahe Einspruchseinlegung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll, um die Ordnungsmäßigkeit des Bescheids in aller Ruhe prüfen zu können. Rufen Sie uns an, wir beraten und vertreten Sie gerne.

ORDNUNGS­WIDRIGKEIT

Als Ordnungswidrigkeit bezeichnet man leichtere Verstöße gegen Gesetze mit einem minderschweren Unrechtsgehalt. Es grenzt sich daher insbesondere im Strafmaß erheblich von den Straftatbeständen ab. Dennoch sollte man auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung hinzuziehen, da auch dort empfindliche Rechtsfolgen wie Geldbußen und ggf. Fahrverbote drohen können.

PROBEZEIT

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gerade frisch erworben haben, bekommen Sie den Führerschein auf Probe ausgehändigt. Die Probezeit bedeutet eine verschärfte Überprüfung von Fahranfängern. Sie wurde am 01.11.1986 eingeführt, da festgestellt wurde, dass eine Vielzahl von Unfällen gerade von sehr jungen Fahrzeugführern verursacht wurde. Die Probezeit dauert zwei Jahre, hier ist besondere Vorsicht bei dem Eintreffen eines Bußgeldbescheids geboten. Sollte ein Bescheid rechtskräftig in der Probezeit festgestellt werden, so kann sich diese auf vier Jahre ausweiten.

Mehrere schwere Verstöße in der Probezeit haben zur Folge, dass ggf. die Fahrerlaubnis entzogen werden kann und diese nicht vor Ablauf von sechs Monaten, insbesondere nicht vor Absolvierung einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wiedererlangt werden kann.

PUNKTEREGISTER / PUNKTESYSTEM

In Flensburg ist die sogenannte Verkehrssünderdatei, auch als Punktesystem bzw. Punkteregister bekannt, angelegt.

Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeld von mindestens 70,00 € behaftet sind, werden dort eingetragen, die Eintragung schwankt – je nach Schwere des Delikts – zwischen und einem und drei Punkten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass bereits beim Erreichen von nur acht Punkten der Führerschein entzogen wird und die Verwaltungsstelle angewiesen wird, Ihnen vor Ablauf von mindestens sechs Monaten die Fahrerlaubnis nicht mehr zu erteilen. Hier wird regelmäßig auch eine MPU gefordert, die nicht nur einen großen logistischen Aufwand, sondern auch einen großen finanziellen Aufwand bedeuten. Daher ist es immer wichtig, das Punktekonto im Auge zu behalten, wir fordern dieses bei jeder Ordnungswidrigkeit an, damit auch der Punktestand in die Beratung einfließen kann.

Kontakt

KATJA EVA SPIES